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Rund 100 Tage nach der Einführung der Stellenmeldepflicht: Erste positive Zwischenbilanz

19. Oktober 2018
Seit dem 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht in den Kantonen Nidwalden und Obwalden im Nachgang zur Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in Kraft. Eine erste Zwischenbilanz ergibt ein positives Bild.

Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt. Aus der Sicht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Arbeitsämter Nidwalden und Obwalden ist die Einführung der Stellenmeldepflicht erfolgreich angelaufen. Sie ist bei Unternehmungen in den beiden Kantonen mehrheitlich auf positives Echo gestossen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und den Arbeitgebern verläuft sehr gut. Die Bedenken, die in den Medien und Branchenverbänden im Vorfeld geäussert wurden, haben sich nicht erfüllt. Vielmehr konnte das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV Obwalden Nidwalden) in Hergiswil mit seinem Fachwissen und den jahrelangen Erfahrungen und mit Hilfe des neuen Onlineportales www.arbeit.swiss die bereits bestehenden guten Arbeitgeberkontakte intensivieren und Beziehungen zu neuen Arbeitgebern herstellen. Erfreulicherweise konnten bereits erste Erfolge bei der Vermittlung von Stellen verbucht werden. Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht hat sich die Meldung von offenen Stellen vervielfacht. Die Zahl der beim RAV Obwalden Nidwalden gemeldeten Stellen erhöhte sich im August 2018 um 111 auf 526 Stellen (schweizweit: Erhöhung von 6 406 auf 3 '410 Stellen, davon 21 503 Stellen meldepflichtig). Von den 526 Stellen unterlagen 380 Stellen der Meldepflicht.

Das RAV Obwalden Nidwalden ist weiterhin bestrebt, die Stellenmeldepflicht dienstleistungsorientiert und auf eine schlanke sowie pragmatische Weise umzusetzen, so dass Arbeitgebende, Stellensuchende, private Stellenvermittler und das RAV einen Mehrwert erfahren. Dabei können die Betroffenen dank der hohen Professionalität, der bewährten Wiedereingliederungsstrategie und der schweizweiten Spitzenposition bei den Wirkungsindikatoren jederzeit auf eine hohe Beratungsqualität zählen. Erkannte Verbesserungsmöglichkeiten werden in Zusammenarbeit mit dem Bund kontinuierlich umgesetzt. Im Hinblick auf die Senkung des Schwellenwertes von 8% auf 5% der Stellenmeldepflicht auf den 1. Januar 2020 beabsichtigt das RAV Obwalden Nidwalden erneut, im Herbst 2019 für die Unternehmungen Informationsveranstaltungen durchzuführen. Entsprechende Hinweise und weitere Informationen sind unter www.rav-ownw.ch oder www.arbeit.swiss zu finden.

Grosser Nutzen für die Arbeitgebenden: Sie können seit dem 1. Juli 2018 – unabhängig von der Stellenmeldepflicht – auf die elektronische Datenbank mit allen Stellensuchenden in der Schweiz über ein persönliches Login zugreifen. Dies ermöglicht ihnen, für ihre vakanten Stellen jederzeit nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und sie zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Mit der Anstellung einer bei einem RAV gemeldeten stellensuchenden Person würde auch die Meldung einer meldepflichtigen Stelle hinfällig.

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