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Änderung des Zivildienstgesetzes: Stellungnahme des Regierungsrats

27. September 2018
Der Regierungsrat unterstützt die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen für eine substantielle und nachhaltige Senkung der Zulassungen zum Zivildienst. Zusätzlich schliesst er sich mehrheitlich den Vorschlägen der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr an.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat den Kantonen eine Änderung des Zivildienstgesetzes zur Stellungnahme unterbreitet. Hintergrund der Vorlage bildet der Armeebestand, welcher durch drei Phänomene unter Druck gerät: Der Bund registriert eine hohe und stetig zunehmende Zahl von Wechseln in den Zivildienst. Zahlreiche Armeeangehörige wechseln nach bestandener Rekrutenschule aus Formationen der Armee zum Zivildienst und schliesslich wird ein permanenter Wechsel von Fachspezialisten sowie Kadern der Armee zum Zivildienst festgestellt. Gemäss Bund kann eine Gefährdung des mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) vorgesehenen Sollbestands von 100 000 Angehörigen der Armee (AdA) mittelfristig nicht ausgeschlossen werden.

Mit Blick auf die demografische Entwicklung schlägt der Bund sieben Massnahmen und eine Änderung des Zivildienstgesetzes vor, um die Alimentierung der Armee und damit die Sicherstellung der sicherheitspolitisch geforderten Leistungen zu gewährleisten.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich sowohl die Massnahmen als auch die Gesetzesänderung. Da eine substantielle und nachhaltige Senkung der Zulassung zum Zivildienst damit alleine nicht erwartet werden kann, schliesst sich der Regierungsrat mehrheitlich den Vorschlägen der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr an und unterstützt deren flankierenden Massnahmen wie etwa die Durchführung einer zeitgemässen mündlichen Motivationsabklärung im Zusammenhang mit dem Zivildienstgesuch im Rahmen der Rekrutierung, die Vorgabe, dass Militärdienstpflichtige, die zu einem Assistenz- oder Aktivdienst aufgeboten sind, kein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst mehr stellen können oder dass sich Armeeangehörige mit Kader- oder Spezialausbildung für die vollständige Ableistung ihrer Militärdienstpflicht verpflichten müssen.

Link: Stellungnahme zur Änderung des Zivildienstgesetzes

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