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Informationen betreffend Stellenmeldepflicht

8. Juni 2018
Ab 1. Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht auch in den Kantonen Nidwalden und Obwalden. Diese Regelung tritt im Nachgang zur Annahme der Masseneinwanderungs-initiative in Kraft.
Demnach sind Arbeitgeber aus ausgewählten Branchen zwingend verpflichtet, dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) freie Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens acht Prozent Arbeitslosigkeit zu melden, um das inländische Arbeitskräftepotential besser zu nutzen. Per Ende April wären 19 von 370 Berufsarten betroffen gewesen. Auf den 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf fünf Prozent gesenkt. Auch betroffene Stellen, die durch private Arbeitsvermittler und Headhunter der Personalverleihunternehmungen vermittelt werden, sind dem RAV zu melden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft stellte ein Erklärvideo auf ihre Webseite.

Um Arbeitgeber aus erster Hand über die Neuerungen der Umsetzung der Stellenmeldepflicht zu orientieren, die Vorgehensweise und das neue Portal arbeit.swiss (www.arbeit.swiss) zu erklären und Fragen zu beantworten, führten die Vorsteher der Arbeitsämter beider Kantone zusammen mit der RAV-Leitung am 7. Juni 2018 erstmals im RAV in Hergiswil eine Informationsveranstaltung durch. Der Anlass richtet sich an Arbeitgeber und Personalverleiher der Kantone Nidwalden und Obwalden. Das Interesse war gross. Es konnten viele wichtige Informationen vermittelt werden. Es zeigte sich aber auch, dass für viele Beteiligte die Stellenmeldepflicht eine Herausforderung mit Mehraufwand bedeutet und noch verschiedene Unklarheiten bestehen. Eine zweite Veranstaltung wird am 13. Juni 2018 durchgeführt. Anmeldungen sind via www.rav-ownw.ch vorzunehmen.

Die Einführung der Stellenmeldepflicht stellt die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung sowie den Arbeitgebern und den Personalverleihern auf eine neue Basis.

Das RAV der Kantone Nidwalden und Obwalden ist mit seinem bewährten Arbeitsmarktservice und dem qualifizierten Fachpersonal auf die Stellenmeldepflicht vorbereitet und erachtet diese als weitere Chance für den Arbeitsmarkt, mit neuen Arbeitgebern in Kontakt zu treten. Sie wird als win-win-Situation angesehen, sowohl für Stellensuchende als auch für die neuen Firmen, die von den Dienstleistungen des RAV profitieren können. Die Situation wird Ende Jahr anhand der realen Entwicklungen analysiert, um die Prozesse gegebenenfalls optimieren zu können.

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