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Bauen ausserhalb der Bauzonen: Bund hebt aufsichtsrechtliche Massnahme auf

15. Januar 2018
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat dem Kanton mitgeteilt, dass die seit 2016 bestehende Pflicht, dem Bund Bewilligungen nach Art. 24c RPG zu eröffnen, per sofort aufgehoben sei. Die neue, bundesrechtskonforme Bewilligungspraxis sei inzwischen hinreichend bekannt und der Vollzug der massgeblichen Bundesbestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen könne wieder vollständig an den Kanton respektive an die Gemeinden übergeben werden.
Beim Bauen ausserhalb der Bauzonen vollziehen Kantone und Gemeinden Bundesrecht. Im April 2016 beanstandete das Bundesamt für Raumentwicklung ARE die im Kanton Obwalden angewandte Bewilligungspraxis ausserhalb der Bauzonen und verlangte umgehend eine Korrektur. Besonders der Umgang mit Erweiterungen von vor 1972 erstellten nichtlandwirtschaftlichen Wohnbauten (altrechtliche Wohnbauten) wurde als bundesrechtswidrig gerügt. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement passte daraufhin die Bewilligungspraxis gemäss den Vorstellungen des Bundes an. Die neue Bewilligungspraxis wird seit Ende April 2016 angewendet.

Bei seiner Intervention im Frühjahr 2016 verlangte das ARE zudem, dass ihm sämtliche positiven Baubewilligungsentscheide zu eröffnen sind, welche den Abbruch und Wiederaufbau oder eine Volumenerweiterung von altrechtlichen Wohnbauten zum Gegenstand haben. Diese aufsichtsrechtliche Massnahme ermöglichte dem ARE eine aktive Überwachung der kantonalen Bewilligungspraxis.

Das ARE hat nun schriftlich mitgeteilt, dass die neue bundesrechtskonforme Bewilligungspraxis im Kanton inzwischen hinreichend bekannt sei und der Vollzug der massgeblichen Bundesbestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen wieder vollständig an den Kanton respektive an die Gemeinden übergeben werden könne.

Baudirektor Josef Hess ist erfreut: "Das Vertrauen in den Kanton ist wiederhergestellt und die aufsichtsrechtlichen Massnahmen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen haben ein Ende genommen. Die bundeskonforme Bewilligungspraxis hat sich bewährt und wird konsequent angewendet."

Link: Praxishandbuch

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