Bauen ausserhalb der Bauzonen: Bund hebt aufsichtsrechtliche Massnahme auf
Bei seiner Intervention im Frühjahr 2016 verlangte das ARE zudem, dass ihm sämtliche positiven Baubewilligungsentscheide zu eröffnen sind, welche den Abbruch und Wiederaufbau oder eine Volumenerweiterung von altrechtlichen Wohnbauten zum Gegenstand haben. Diese aufsichtsrechtliche Massnahme ermöglichte dem ARE eine aktive Überwachung der kantonalen Bewilligungspraxis.
Das ARE hat nun schriftlich mitgeteilt, dass die neue bundesrechtskonforme Bewilligungspraxis im Kanton inzwischen hinreichend bekannt sei und der Vollzug der massgeblichen Bundesbestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen wieder vollständig an den Kanton respektive an die Gemeinden übergeben werden könne.
Baudirektor Josef Hess ist erfreut: "Das Vertrauen in den Kanton ist wiederhergestellt und die aufsichtsrechtlichen Massnahmen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen haben ein Ende genommen. Die bundeskonforme Bewilligungspraxis hat sich bewährt und wird konsequent angewendet."
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