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Bericht zur Motion zur Überprüfung des Bildungsgesetzes in der Vernehmlassung

18. September 2017
Der Regierungsrat hat den Bericht des Bildungs- und Kulturdepartements zur sogenannten BiG-Motion und die darin vorgeschlagenen Änderungen der Bildungsgesetzgebung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2018.
Die am 2. Dezember 2015 eingereichte Motion mit dem Titel „Überprüfung und Anpassung des Bildungsgesetzes, um die Volks- und Kantonsschulen administrativ und finanziell zu entlasten“ (BiG-Motion) ist vom Kantonsrat am 10. März 2016 angenommen worden. Darin wird der Regierungsrat aufgefordert, den gesamten Politikbereich Bildung umfassend zu überprüfen.

In enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden hat das Bildungs- und Kulturdepartement zur Erfüllung dieses Auftrags eine umfassende Situationsanalyse massgeblicher Bereiche des kantonalen Bildungssystems erstellt und dabei insbesondere jene Themen dargestellt, welche in der Motion namentlich genannt sind: Klassengrössen und Administrationsaufwand auf allen Stufen, Pensen bei den heilpädagogischen Begleitungen in den Regelklassen. Dazu musste umfangreiches Datenmaterial zusammengetragen werden. Zusätzlich wurde die ganze Bildungsgesetzgebung systematisch überprüft.

Grundsätzlich zeigt diese Überprüfung, dass das Bildungssystem im Kanton Obwalden gut aufgestellt ist. Den Schulträgern kommt eine hohe Gestaltungskompetenz zu: Den Gemeinden für die Volksschule und dem Kanton für die Berufsfachschule sowie das Gymnasium. Die Analyse zeigt auch, dass die Schulträger über die notwendigen Instrumente verfügen, um die Kosten, die administrativen Aufwendungen sowie die Qualität der Angebote wirkungsvoll zu steuern.

Gesetzesanpassungen in verschiedenen Bereichen
In Erfüllung des Motionsauftrags schlägt der Regierungsrat dem Parlament verschiedene, zum Teil geringfüge Anpassungen im Bildungsgesetz, in der Volksschulverordnung und in der Lehrpersonenverordnung vor. Finanziell die weitreichendsten Auswirkungen haben die Vorschläge einer vollen Kostenübernahme der Weiterbildung der Lehrpersonen durch die Gemeinden und die Mitbeteiligung der Gemeinden an den Kosten des Untergymnasiums.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2018. Am 28. September 2017 um 17.30 Uhr findet in der Aula des alten Gymnasiums, Sarnen, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vernehmlassung statt.

Unterlagen Vernehmlassung:
www.ow.ch -> Direktzugriff -> Vernehmlassungen -> BiG-Motion: Vernehmlassung

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17-54_MM_RR_VL_BiG-Motion.pdf Download 0 17-54_MM_RR_VL_BiG-Motion.pdf
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