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Veranstaltung „Bäte fürs Läbe“: Regierungsrat bestätigt Entscheide der Gemeinderäte Kerns und Sachseln

31. August 2017
Die Durchführung der Veranstaltung „Bäte fürs Läbe“ am Eidgenössischen Bettag ist angesichts der zu erwartenden Gegendemonstrationen nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar. Die Einwohnergemeinderäte von Kerns und Sachseln haben dem Verein „Marsch fürs Läbe“ die notwendige Bewilligung zu Recht verweigert. Der Regierungsrat weist die Beschwerde auch mit Blick auf das im Jubiläumsjahr „600 Jahre Niklaus von Flüe“ am Bettag zu erwartende grosse Pilgeraufkommen im Flüeli-Ranft ab und bestätigt die ablehnenden Entscheide der Einwohnergemeinderäte Kerns und Sachseln.
Der Verein „Marsch fürs Läbe“ setzt sich gemäss eigenen Angaben für den uneingeschränkten Schutz und die Förderung des Lebens vom Mutterleib bis zum Sterbebett ein. Er möchte am Sonntag, 17. September 2017, im Gebiet Flüeli-Ranft die Veranstaltung „Bäte fürs Läbe“ durchführen. Vorgesehen ist ein Marsch von St. Niklausen in die Ranft-Schlucht und anschliessend ein Open-Air-Gottesdienst auf dem Platz vor der Flüelikapelle. Die Einwohnergemeinderäte von Kerns und Sachseln haben dem Verein die Bewilligung für die Durchführung der Veranstaltung am Eidgenössischen Bettag verweigert. Gegen diese Entscheide hat der Verein „Marsch fürs Läbe“ Beschwerde beim Regierungsrat erhoben.

In der Beurteilung der Beschwerde verweist der Regierungsrat wie bereits die Gemeinden auf das kantonale Ruhetagsgesetz. Es besagt, dass an hohen Feiertagen, zu denen der Eidgenössische Bettag zählt, Veranstaltungen nicht religiöser Art grundsätzlich verboten sind, ebenso Veranstaltungen, welche die dem Tag angemessene Ruhe und Würde stören. Eine politische Komponente kann der geplanten Betveranstaltung mit Blick auf die Ziele des Vereins „Marsch fürs Läbe“ und auf frühere Veranstaltungen nicht abgesprochen werden. So wurden diese in den vergangenen Jahren in Bern und Zürich durch Gegendemonstrationen links-autonomer Kreise gestört und konnten jeweils nur unter Einsatz eines massiven Polizeiaufgebots durchgeführt werden. Der Veranstalter selber beantragt denn auch die Bereitstellung von Polizeikräften zur Verhinderung von Störaktionen.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass eine grössere Anzahl von Gegendemonstranten die Veranstaltung des Vereins vom 17. September 2017 – und damit auch unbeteiligte Dritte – stören würde.

Der Regierungsrat gewichtet die Interessen unbeteiligter Pilger und Reisender, die am Eidgenössischen Bettag an diesem besonderen Ort im Jubiläumsjahr „600 Jahre Niklaus von Flüe“ Besinnung und inneren Frieden suchen, höher als das Recht des Vereins an der Durchführung der Veranstaltung. Er gelangt in seiner Beurteilung zum Schluss, dass die Einwohnergemeinderäte die Bewilligung für die Durchführung der Veranstaltung „Bäte fürs Läbe“ zu Recht verweigert haben. Der Regierungsrat weist die Beschwerde ab und bestätigt die Entscheide der Einwohnergemeinderäte Kerns und Sachseln.

Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden kann dagegen Beschwerde erhoben werden. Ohne gegenteilige Anordnung durch den Verwaltungsgerichtspräsidenten darf die Veranstaltung nicht durchgeführt werden.

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17-49_MM_RR_Beschwerdeentscheid_Veranstaltung_Bettag.pdf Download 0 17-49_MM_RR_Beschwerdeentscheid_Veranstaltung_Bettag.pdf
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