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Familienergänzende Kinderbetreuung: Anpassung der Sozialtarife

31. August 2017
Im Zuge des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakts KAP werden die Sozialtarife der öffentlichen Hand bei der familienergänzenden Kinderbetreuung angepasst. Die Beiträge des Kantons und der Gemeinden werden gesenkt. Im Gegenzug müssen die Elternbeiträge entsprechend erhöht werden.
Kanton und Gemeinden unterstützen die familienergänzende Kinderbetreuung, indem sie Beiträge an die anerkannten Betreuungseinrichtungen und Tagesfamilien leisten. Im Zuge des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakts KAP werden die Sozialtarife bei der familienergänzenden Kinderbetreuung angepasst mit dem Ziel, die Beiträge von Kanton und Gemeinden um 100 000 Franken pro Jahr zu senken. Hierzu wird der Elternbeitrag für die Betreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien um 15 Prozent erhöht. Die Beiträge des Kantons und der Gemeinden werden im Gegenzug gesenkt.

Der Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung wird auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Als Pendenz aus dem Familienbericht 2013 wurde der Wechsel zu einem linear-progressiven Tarifmodell zur Vermeidung von Schwelleneffekten zwischen den Tarifstufen geprüft. Auf diese Umstellung wird jedoch verzichtet, da sie bei den Kindertagesstätten Softwarekosten verursachen und bei allen Beteiligten administrativen Mehraufwand auslösen würde.

Stattdessen wird längerfristig geprüft, ob bei der Berechnung des Elternbeitrags als Grundlage vom steuerbaren zum anrechenbare Einkommen gewechselt werden soll. Das anrechenbare Einkommen würde im Gegensatz zum steuerbaren Einkommen gewisse Steuerabzüge ausschliessen und zu einer gerechteren Tarifgestaltung führen.

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