Rechtliche Anpassungen im Stromversorgungs- und Energiebereich: Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung
Energierechtliche Vorschriften
Nach der Abschaffung der Ausnützungsziffern im kantonalen Baugesetz (bzw. nach Ablauf der eingeräumten Übergangsfrist) müssen die energierechtlichen Bestimmungen betreffend die Wärmedämmung von Gebäuden im Baugesetz angepasst werden. Zudem soll mittels einer Änderung im Baugesetz die notwendige gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung der Energieplanung geschaffen werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. August 2017.
Link: Vernehmlassungsunterlagen
Zugehörige Objekte
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17-36_MM_RR_VL_EWO-Gesetz_und_BauG.pdf | Download | 0 | 17-36_MM_RR_VL_EWO-Gesetz_und_BauG.pdf |