Kopfzeile

Inhalt

Rechtliche Anpassungen im Stromversorgungs- und Energiebereich: Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung

29. Mai 2017
Gestützt auf das angepasste Bundesrecht im Bereich Stromversorgung und auf den im Oktober 2015 von der Obwaldner Stimmbevölkerung gefällten Entscheid, künftig auf Ausnützungsziffern im kantonalen Baugesetz zu verzichten, sind in Obwalden verschiedene gesetzgeberische Anpassungen notwendig. Der Regierungsrat hat deshalb Nachträge zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden und zum Baugesetz in die Vernehmlassung geschickt.
Im Zuge der Liberalisierung der Stromversorgung sind die Kantone verpflichtet, die Zuteilung der Netzgebiete der auf ihrem Gebiet tätigen Netzbetreibenden in der Gesetzgebung sicherzustellen. Im kantonalen Recht sind überdies Vorgaben für die entsprechenden Leistungsaufträge zu formulieren. Die Kantone haben sodann zu gewährleisten, dass sämtliche Endverbraucher innerhalb der Bauzone, alle ganzjährig bewohnten Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie sämtliche Elektrizitätserzeuger an das Elektrizitätsnetz angeschlossen werden. Diese Anpassungen werden im Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO-Gesetz) vollzogen.

Energierechtliche Vorschriften
Nach der Abschaffung der Ausnützungsziffern im kantonalen Baugesetz (bzw. nach Ablauf der eingeräumten Übergangsfrist) müssen die energierechtlichen Bestimmungen betreffend die Wärmedämmung von Gebäuden im Baugesetz angepasst werden. Zudem soll mittels einer Änderung im Baugesetz die notwendige gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung der Energieplanung geschaffen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. August 2017.

Link: Vernehmlassungsunterlagen

Zugehörige Objekte

Name
17-36_MM_RR_VL_EWO-Gesetz_und_BauG.pdf Download 0 17-36_MM_RR_VL_EWO-Gesetz_und_BauG.pdf
Auf Social Media teilen