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Bildungsgesetz und Behördengesetz: Abstimmungserläuterungen des Regierungsrats

12. April 2017
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Obwalden entscheiden am 21. Mai 2017 über zwei kantonale Vorlagen. Mit einem Nachtrag zum Bildungsgesetz soll eine Angebotslücke bei der familienexternen Kinderbetreuung geschlossen werden. Der Nachtrag des Behördengesetzes sieht eine Erhöhung der Entschädigungen des Präsidiums, des Vizepräsidiums und der Fraktionen des Kantonsrats sowie die Sitzungsgelder der nebenamtlichen Behördenmitglieder und Kommissionsmitglieder vor.
Mit einem Nachtrag zum Bildungsgesetz wird die Angebotslücke bei der familienexternen Betreuung im Schulalter behoben. Diese Angebotslücke entstand durch die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Vorschul- und Schulbereich. Mit dem Nachtrag zu Bildungsgesetz wird die Regelung im Vorschulbereich in die schuleränzende Betreuung übernommen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt.

Verlässliche Betreuungsstrukturen
Die Gemeinden stellen dazu bei Bedarf schulergänzende Tagesstrukturen zur Verfügung und bieten damit auch den Eltern mit Kindern im Schulalter verlässliche Betreuungsstrukturen an. Dank einer flexiblen und pragmatischen Umsetzung mit Schultagesstätten oder Tagefamilien können die Gemeinden die Betreuung effizient organisieren. Der Kanton unterstützt dabei die Gemeinden indem er 40 Prozent der Kosten der Gemeinden übernimmt.

Unterstützung für Eltern mit tieferen Einkommen
Die Kinderbetreuung ist Aufgabe der Eltern. Sie tragen deshalb grundsätzlich die Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen. Wie in der familienergänzenden, vorschulischen Betreuung unterstützen aber Kanton und Gemeinden die Eltern mit einem tieferen Einkommen durch einen Sozialtarif. Basierend auf Modellrechnungen ist dafür mittelfristig mit Mehrkosten für Kanton und Gemeinden von insgesamt rund Fr. 500 000-. für die schulergänzenden Tagesstrukturen zu rechnen.

Der Kantonsrat stimmte dem Nachtrag zum Bildungsgesetz am 1. Dezember 2016 mit 37 zu 15 Stimmen (ohne Enthaltungen) zu. Gegen den Nachtrag wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Obwaldner Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 über die Vorlage befinden kann.

Nachtrag zum Behördengesetz
Einerseits sieht der Nachtrag zum Behördengesetz vor, die Entschädigungen des Präsidiums, des Vizepräsidiums und der Fraktionen des Kantonsrats sowie die Sitzungsgelder der nebenamtlichen Behördenmitglieder und Kommissionsmitglieder zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Entschädigungen sind mit den Abgeltungen in ähnlichen und umliegenden Kantonen vergleichbar. Der Milizgedanke und eine starke ehrenamtliche Komponente bleiben gewährt. Insgesamt ist mit Mehrausgaben von rund Fr. 45 000. bis Fr. 65 000. zu rechnen.

Gesetzeslücke schliessen
Andererseits wird mit dem Nachtrag zum Behördengesetz die Entlöhnung des Präsidiums der Steuerrekurskommission im Behördengesetz ergänzt. Damit wird die Evaluation der Justizreform vom 4. Dezember 2014 nachgeführt und eine Gesetzeslücke geschlossen. In der Praxis hat diese Anpassung keine finanziellen Auswirkungen.

Der Kantonsrat stimmte dem Nachtrag zum Behördengesetz am 8. September 2016 mit 27 Stimmen gegen 20 Stimmen (bei einer Enthaltung) zu. Gegen den Nachtrag wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Obwaldner Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 über die Vorlage befinden kann.

Weiterführende Informationen:

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