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Umsetzung der Bürgerrechtsgesetzgebung auf kantonaler Ebene an Kantonsrat verabschiedet

6. Februar 2017
Der Regierungsrat hat die totalrevidierte kantonale Bürgerrechtsgesetzgebung zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf breite Zustimmung. Über Einbürgerungsgesuche soll künftig auf kantonaler Ebene eine unabhängige Kommission entscheiden. Den Gemeinden wird diesbezüglich Wahlmöglichkeiten zugestanden.
Im Rahmen der Vernehmlassung haben die Einwohnergemeinden, sowie die im Kantonsrat vertretenen Parteien der totalrevidierten Bürgerrechtsgesetzgebung grundsätzlich zugestimmt.

Übereinstimmend halten die Vernehmlassungsteilnehmenden fest, das kantonale Recht und die kantonale Praxis entsprechen im Wesentlichen bereits heute dem neuen Bundesrecht. Punktueller Handlungsbedarf wird insbesondere im Verfahrens- und Organisationsbereich ausgemacht.

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, dass auf Gemeindeebene künftig die Wahlmöglichkeit bestehen soll, ob die Gemeindeversammlung, eine Einbürgerungskommission oder der Gemeinderat über die Einbürgerungsgesuche entscheidet. Auf kantonaler Ebene soll eine unabhängige Einbürgerungskommission entscheiden.

Hingegen verzichtet der Regierungsrat auf die vorgeschlagene Ausnahmeregelung, wonach zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen das zuständige Einbürgerungsorgan von den Sprachkompetenzen in Deutsch absehen und den Nachweis einer anderen Landessprache zulassen kann. Er kommt damit dem Antrag einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden nach.

Schliesslich hat der Regierungsrat verschiedene Anmerkungen und Änderungsbegehren in Detailbereichen berücksichtigt.

Die Behandlung des Geschäfts erfolgt anlässlich der Kantonsratssitzung vom 24. März 2017.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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