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Nachtrag zum Baugesetz (Mehrwertabgabe)

16. Januar 2017
Beschreibung:
Der Bundesgesetzgeber verlangt, dass planungsbedingte Bodenmehrwerte angemessen abgeschöpft werden. Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz legt fest, dass alle Kantone bis zum 1. Mai 2019 die nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen zu schaffen haben.

Auflageunterlagen:
Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Auflage bilden der Nachtrag zum Baugesetz (Mehrwertabgabe) sowie der erläuternde Bericht dazu.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Stellungnahme an das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, Flüelistrasse 3, Postfach 1163, 6061 Sarnen oder elektronisch an bau-raumentwicklungsdepartement@ow.ch. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. April 2017.

Zugehörige Objekte

Name
Einladungsschreiben_Vernehmlasser.pdf (PDF, 63.86 kB) Download 0 Einladungsschreiben_Vernehmlasser.pdf
Erlauternder_Bericht_RR_fur_externe_VL_Endversion.PDF (PDF, 608.68 kB) Download 1 Erlauternder_Bericht_RR_fur_externe_VL_Endversion.PDF
Gesetzesvorlage_Synopse_fur_externe_Vernehmlassung_Endversion.PDF (PDF, 38.07 kB) Download 2 Gesetzesvorlage_Synopse_fur_externe_Vernehmlassung_Endversion.PDF
Liste_Vernehmlassungsadressaten.pdf (PDF, 22.07 kB) Download 3 Liste_Vernehmlassungsadressaten.pdf