Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes wird unterstützt
Der Regierungsrat plädiert denn auch im Sinne mehrerer Vernehmlassungsteilnehmenden dafür, dass die vorliegende Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes als Gesamtpaket verabschiedet wird. Ein Herauslösen einzelner Revisionspunkte würde die einvernehmlich ausgearbeitete Lösung mit den Einwohnergemeinden gefährden.
Der Kantonsrat wird an seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 über die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes beraten. Das Gesetz soll nach Ablauf der Referendumsfrist (fakultatives Referendum) in Kraft treten. Der revidierte Finanzausgleich soll somit erstmals im Rechnungsjahr 2017 zur Anwendung gelangen. Die Ausgleichsbeträge werden anfangs 2018 für das Rechnungsjahr 2017 berechnet.
Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat
Zugehörige Objekte
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16-87_MM_RR_Finanzausgleichsgesetz.pdf | Download | 0 | 16-87_MM_RR_Finanzausgleichsgesetz.pdf |