Regierungsrat weist Beschwerde gegen Ablehnung eines Härtefallgesuchs ab
Ende April 2016 hat die Abteilung Migration ein vom Weggewiesenen eingereichtes Härtefallgesuch abgelehnt. Gegen diesen Entscheid erhob der Weggewiesene Beschwerde beim Regierungsrat.
Der Regierungsrat hat nun diese Beschwerde abgewiesen. Er beurteilt den ablehnenden Entscheid der Vorinstanz als sachlich neutral, nachvollziehbar und in sich schlüssig. Wie bereits die Abteilung Migration kommt auch der Regierungsrat zum Schluss, dass beim Betroffenen kein persönlicher Härtefallgrund gegeben ist.
Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden kann dagegen Beschwerde erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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