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Regierungsrat weist Beschwerde gegen Ablehnung eines Härtefallgesuchs ab

30. November 2016
Der Regierungsrat stützt einen Entscheid der kantonalen Abteilung Migration betreffend Ablehnung des Härtefallgesuchs eines kosovarischen Staatsangehörigen. Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig.
Im Herbst 2013 hat die Abteilung Migration des Kantons Obwalden die Niederlassungsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen aufgehoben und dessen Wegweisung aus der Schweiz angeordnet. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde letztinstanzlich mit Urteil des Bundesgerichts vom 15. Januar 2016 abgewiesen (2C_562/2015). Die Ausreise aus der Schweiz erfolgte am 18. April 2016.

Ende April 2016 hat die Abteilung Migration ein vom Weggewiesenen eingereichtes Härtefallgesuch abgelehnt. Gegen diesen Entscheid erhob der Weggewiesene Beschwerde beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat hat nun diese Beschwerde abgewiesen. Er beurteilt den ablehnenden Entscheid der Vorinstanz als sachlich neutral, nachvollziehbar und in sich schlüssig. Wie bereits die Abteilung Migration kommt auch der Regierungsrat zum Schluss, dass beim Betroffenen kein persönlicher Härtefallgrund gegeben ist.

Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden kann dagegen Beschwerde erhoben werden.

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