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IAFP 2017 – 2020 und Budget 2017: Nachtrag zuhanden des Kantonsrats

11. November 2016
In Folge Ablehnung des Nachtrags zur Individuellen Prämienverbilligung (IPV) an der Volksabstimmung vom 25. September 2016 sind in der Integrierten Aufgaben- und Finanzplanung (IAFP) 2017 – 2020 und im Budget 2017 Korrekturen vorzunehmen. Der Regierungsrat beantragt eine zusätzliche Entnahme von 2,5 Millionen Franken aus der Schwankungsreserve. Zudem soll für die IPV eine Korrektur in die Berechnung des Budgets und die Finanzplanjahre aufgenommen werden.
Der Regierungsrat hat den IAFP und das Budget 2017 am 13. September 2016 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Ablehnung des Nachtrags zur Individuellen Prämienverbilligung
Anlässlich der Volksabstimmung vom 25. September 2016 wurde der im IAFP vorgesehene Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (Individuelle Prämienverbilligung) abgelehnt. Folglich sind wie bisher 8,5 Prozent der Prämienkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung des Kantons Obwalden für das Jahr 2017 zu budgetieren. Basierend auf den vom Bundesamt für Gesundheit am 26. September 2016 publizierten Zahlen bedeutet dies, dass für das Jahr 2017 bei der IPV 23,285 Millionen Franken eingestellt werden müssen. Gegenüber dem vom Regierungsrat am 13. September 2016 verabschiedeten Budget sind dies zusätzlich 5,785 Millionen Franken.

Korrekturmassnahmen beim Budget 2017
Um trotz diesem zusätzlichen Bedarf die Schuldenbegrenzung einhalten zu können, schlägt der Regierungsrat für das Budget 2017 folgende Massnahmen vor:

Einerseits sollen zusätzlich 2,5 Millionen Franken der Schwankungsreserve aufgelöst werden. Insgesamt werden somit für die Auflösung der Schwankungsreserven 18,5 Millionen Franken budgetiert.

Andererseits wird für die IPV eine Korrektur in die Berechnung des Budgets aufgenommen. Der budgetierte Betrag von 23,285 Millionen Franken basiert auf der Annahme, allen anspruchsberechtigten Personen IPV auszuzahlen. Seit Einführung der Antragsstellung für die IPV ist jedoch festzustellen, dass nicht alle Anspruchsberechtigten einen Antrag stellen. Für das Jahr 2016 haben rund 1 000 Personen keine IPV beantragt. Der Regierungsrat geht davon aus, dass im Jahr 2017 mit einer Budgetunterschreitung von rund drei Millionen Franken gerechnet werden kann.

Korrekturmassnahme beim Finanzplanjahr 2018
Aufgrund der zusätzlich zu budgetierenden IPV-Gelder kann ohne entsprechende Korrekturmassnahmen auch das Budget 2018 nicht mehr nach den Vorgaben der Schuldenbegrenzung erstellt werden. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als notwendig, eine Anpassung des Fahrkostenabzugs per 1. Januar 2018 dem Kantonsrat zu unterbreiten. Dank des positiven Rechnungsergebnisses 2015 hat der Regierungsrat im Januar 2016 diese Massnahme aufgeschoben.

Schuldenbegrenzung:
Die Schuldenbegrenzung ist in Art. 33 und 34 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 11. März 2010 definiert. Demnach darf das vom Kantonsrat genehmigte Budget in der Erfolgsrechnung höchstens ein Defizit von drei Prozent der veranschlagten Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen aufweisen. Zudem muss die Investitionsrechnung über eine Zeitperiode von fünf Jahren zu 100 Prozent selbstfinanziert sein; vorbehalten bleiben Investitionen bei grösseren ausserordentlichen Ereignissen.


Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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