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Steuervorlagen: Abstimmungserläuterungen des Regierungsrats

19. Oktober 2016
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Obwalden entscheiden am 27. November 2016 über die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie eine Anpassung der Strassenverkehrssteuern. Beide Vorlagen bilden wichtige Elemente in der notwendigen Konsolidierung des Obwaldner Staatshaushalts. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen deren Annahme.
Mit dem Nachtrag zum Steuergesetz sollen zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden, indem die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben wird. Grundlegendes Ziel der Vorlage ist es, den bis hierhin erfolgreich beschrittenen Weg der Steuerstrategie zu konsolidieren und die Standortattraktivität weiter auszubauen.

Bevölkerung profitiert
Durch die gesteigerte Standortattraktivität können Personen mit hoher Wertschöpfung angesiedelt werden. Davon profitiert die gesamte Obwaldner Bevölkerung. Einerseits direkt von der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuern, indem Erbschaften und Schenkungen in jedem Fall und nicht nur wie bisher im engeren Familienkreis steuerfrei sind. Andererseits profitieren die Obwaldnerinnen und Obwaldner auch indirekt: Die Mehreinnahmen, welche durch die zusätzliche Ansiedlung von finanzstarken Personen generiert werden können, entlasten die Steuerpflichtigen nachhaltig bei den Einkommens- und Vermögenssteuern.

Die Schweiz kennt sowohl eine Vermögens- wie auch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Vermögenssteuer ist in Europa eine Rarität und stellt in Kombination mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen Standortnachteil dar.

Ansiedlung wird gefördert
Die Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden werden pro Jahr auf 600 000 Franken geschätzt. Steuern durch Erbschaften und Schenkungen können nicht geplant werden und sind jeweils einmalige Einnahmen. Mit der Ansiedlung von finanzstarken Personen können jedoch zusätzliche und jährlich wiederkehrende Steuereinnahmen generiert werden. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats sind überzeugt, dass durch die zusätzliche Ansiedlung von finanzstarken Personen die Mindereinnahmen innert wenigen Jahren mehr als kompensiert werden können.

Der Kanton leistet zur Minderung der Steuerausfälle in den Jahren 2017 bis 2019 jährliche Ausgleichsbeiträge an die Gemeinden.

Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern
Der Kanton erhebt auf alle Autos, Motorräder und anderen Fahrzeuge eine jährliche Strassenverkehrssteuer. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats schlagen vor, diese mit 5 Prozent Erhöhung an die allgemeine Teuerung anzupassen. Da gegen den Vorschlag das Referendum ergriffen wurde, unterliegt der Nachtrag der Volksabstimmung.
Die Strassenverkehrssteuer finanziert insbesondere den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen, Massnahmen der Verkehrssicherheit, Aufwendungen der Kantonspolizei und die Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen. Die Tarifanpassung erlaubt Mehreinnahmen von rund 500 000 Franken pro Jahr, die der Kanton zur Deckung dieser wichtigen Aufgaben einsetzen kann.

Tarife bleiben unter Schweizer Schnitt
Bei einem „Ja“ zum Nachtrag werden die Strassenverkehrssteuern mit dem angepassten Tarif berechnet. Im Durchschnitt zahlen Fahrzeughalter damit 16 Franken mehr pro Jahr. Die Erhöhung beträgt für kleine bis mittelgrosse Autos zwischen 11 und 17 Franken, für Lieferwagen um die 22 Franken, für Motorräder etwa 7 Franken und für landwirtschaftliche Traktoren pauschal 4 Franken pro Jahr. Für den einzelnen Fahrzeughalter ist dies eine kleine Erhöhung, für den Kanton ist die Gesamtheit der Beiträge eine wichtige finanzielle Entlastung.

Da die Strassenverkehrssteuer seit 1998 nie an die allgemeine Teuerung angepasst wurde, ist eine Erhöhung von 5 Prozent angemessen. Mit der Anpassung liegt der Steuertarif weiterhin unter der Teuerungsentwicklung. Zudem zahlen Fahrzeughalter auch künftig eine der tiefsten
Strassenverkehrssteuern der Schweiz.

Bei einer Ablehnung der Vorlage werden die Tarife der Strassenverkehrssteuer nicht angepasst und die bisherigen Tarife bleiben in Kraft. Dem Kanton fehlen damit Einnahmen, die in der angespannten Finanzlage notwendig sind. Es müssen anderorts Einsparungen und Mehreinnahmen generiert werden.

Massnahmen zur Entlastung der Erfolgsrechnung
Über beiden Vorlagen steht die finanzpolitische Zielsetzung des Kantons einer nachhaltig ausgeglichenen Erfolgsrechnung. Hierzu sind sowohl Ausgabensenkungen als auch Einnahmesteigerungen notwendig. Die Budgetierung und Finanzplanung des Kantons ist bereits von grosser Zurückhaltung geprägt. Mit der Anpassung der Strassenverkehrssteuer an die Teuerung werden in angemessener Weise notwendige Mehreinnahmen generiert. Mehreinnahmen erwarten Regierungsrat und Parlament auch von der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie erfordert vorerst eine Investition. Aufgrund der Erfahrungen mit der erfolgreichen Steuerstrategie ist indes zu erwarten, dass diese Investition dereinst zu einer markanten Erhöhung des Steuersubstrats führen wird und somit der Nutzen die Investitionskosten übersteigt.

Weiterführende Informationen

Zugehörige Objekte

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16-73_MM_RR_Abstimmungserlauterungen_Steuergesetz_Strassenverkehrssteuern.pdf Download 0 16-73_MM_RR_Abstimmungserlauterungen_Steuergesetz_Strassenverkehrssteuern.pdf
Prasentation_RR_Abstimmungserlauterungen_Steuergesetz_Gesetz_Strassenverkehrssteuern.pdf Download 1 Prasentation_RR_Abstimmungserlauterungen_Steuergesetz_Gesetz_Strassenverkehrssteuern.pdf
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