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Bauen ausserhalb der Bauzonen: Bund lockert Aufsicht über Obwaldner Bewilligungspraxis

7. September 2016
Mitte April 2016 hat das Bundesamt für Raumentwicklung ARE die im Kanton Obwalden angewandte Praxis im Umgang mit Erweiterungen von vor 1972 erstellten nichtlandwirtschaftlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzone als bundesrechtswidrig beanstandet und umgehend eine Korrektur verlangt. In der Folge mussten alle zustimmenden Baubewilligungen neben den Gesuchstellern zeitgleich auch dem ARE eröffnet werden. Per sofort hat das Bundesamt diese Massnahme in bestimmten Bereichen wieder gelockert.
Die angepasste, bundesrechtskonforme Bewilligungspraxis betreffend Erweiterungen von altrechtlichen Wohnbauten wird seit Ende April 2016 vom zuständigen Amt für Raumentwicklung und Verkehr (ARV) angewandt.     

Lockerung durch das Bundesamt für Raumentwicklung
Auf Intervention des ARV hin erklärte sich das Bundesamt für Raumentwicklung ARE bereit, dass ihm nicht mehr alle betroffenen Entscheide zugestellt werden müssen. Ab sofort sind Baubewilligungen für Fassadensanierungen und Volumenerweiterungen, welche zugunsten einer energetischen Gebäudesanierung erforderlich werden, davon ausgenommen. Im Weiteren kann von einer Entscheideröffnung abgesehen werden, wenn eine Gebäudeerweiterung durch die ersatzlose Beseitigung von rechtmässig bestehenden, aber in der Landschaft störenden Bauten kompensiert wird.

Weiterhin Kontrolle bei sonstigen Erweiterungen
Alle übrigen Baubewilligungen, welche Erweiterungen von altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzone betreffen, sind neben den Gesuchstellern auch weiterhin zeitgleich dem ARE zu eröffnen. Das Departement und das zuständige Amt bemühen sich intensiv um eine vollständige Aufhebung der Aufsicht durch das zuständige Bundesamt.

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