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Überbrückungsfinanzierung für Obwalden Tourismus AG

7. Juli 2016
Der Regierungsrat gewährt der Obwalden Tourismus AG ein zinsloses Darlehen von 200 000 Franken zur Überbrückung ausfallender Einnahmen infolge des Bundesgerichtsentscheids betreffend Tourismusabgabe.
Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 22. Februar 2016 eine im kantonalen Tourismusgesetz vorgesehene Beschränkung der Abgabepflicht auf Ferienwohnungsbesitzer, die nicht im Kanton Obwalden wohnen, als unrechtmässig beurteilt. Als Konsequenz des Bundesgerichtsurteils kann die Obwalden Tourismus AG im laufenden Jahr von diesem Personenkreis keine Tourismusabgabe einfordern, womit ihr 2016 Einnahmen in der Höhe vor rund 255 000 Franken entfallen.

Um die Leistungserbringung der Obwalden Tourismus AG im laufenden Jahr zu sichern, hat der Regierungsrat eine Übergangsfinanzierung beschlossen. Er gewährt der Obwalden Tourismus AG ein zinsloses Darlehen von 200 000 Franken mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Das Darlehen ist ab 2018 in jährlichen Raten von 50 000 Franken zurückzuzahlen, respektive die ausstehenden Forderungen sind mit den Tourismusbeiträgen des Kantons Obwalden an die Obwalden Tourismus AG zu verrechnen.

Bereits Mitte Juni 2016 hat Regierungsrat eine Änderung des Tourismusgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Neu sollen auch Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzer mit Wohnsitz im Kanton Obwalden Tourismusabgaben leisten müssen (siehe Medienmitteilung des Regierungsrats vom 22. Juni 2016). Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 15. August 2016.

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16-54_MM_RR_Finanzierung_Tourismusabgabe.pdf Download 0 16-54_MM_RR_Finanzierung_Tourismusabgabe.pdf
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