Überbrückungsfinanzierung für Obwalden Tourismus AG
Um die Leistungserbringung der Obwalden Tourismus AG im laufenden Jahr zu sichern, hat der Regierungsrat eine Übergangsfinanzierung beschlossen. Er gewährt der Obwalden Tourismus AG ein zinsloses Darlehen von 200 000 Franken mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Das Darlehen ist ab 2018 in jährlichen Raten von 50 000 Franken zurückzuzahlen, respektive die ausstehenden Forderungen sind mit den Tourismusbeiträgen des Kantons Obwalden an die Obwalden Tourismus AG zu verrechnen.
Bereits Mitte Juni 2016 hat Regierungsrat eine Änderung des Tourismusgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Neu sollen auch Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzer mit Wohnsitz im Kanton Obwalden Tourismusabgaben leisten müssen (siehe Medienmitteilung des Regierungsrats vom 22. Juni 2016). Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 15. August 2016.
Zugehörige Objekte
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