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Genehmigung Zonenplanänderung Erlenhaus Engelberg

7. Juli 2016
Auf Antrag der Einwohnergemeinde Engelberg hat der Regierungsrat die Zonenplanänderung Erlenhaus im Gebiet Obere Erlen, Engelberg, genehmigt. Hauptbestandteil ist die Einzonung einer Fläche von ca. 4 500 m2 von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die neu eingezonte Fläche grenzt an das Areal des bestehenden Altersheims Erlenhaus. Mit der Einzonung wird die Grundlage für die Realisierung von Alterswohnungen geschaffen.

Als kompensatorische Auszonung, welche gestützt auf die Raumplanungsverordnung des Bundes vorzunehmen ist, sind entsprechende Flächen in den Gebieten Widen und Unteres Eggli von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen bzw. von der zweigeschossigen Wohnzone B der Landwirtschaftszone zugewiesen worden.

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16-53_MM_RR_Zonenplananderungen_Erlenhaus_Engelberg.pdf Download 0 16-53_MM_RR_Zonenplananderungen_Erlenhaus_Engelberg.pdf
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