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Drei Kantone – eine Versorgungsregion: Luzern, Obwalden und Nidwalden gehen in der Psychiatrie gemeinsam neue Wege

23. Juni 2016
Das Projekt einer gemeinsamen psychiatrischen Versorgungsregion hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Am 23. Juni 2016 unterzeichneten die Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren der Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden in Sarnen einen Rahmenvertrag. Die Psychiatrie Obwalden / Nidwalden am Kantonsspital Obwalden soll ab dem 1. Januar 2017 durch die Luzerner Psychiatrie (lups) betrieben werden. Das bestehende Angebot wird am Standort Sarnen weitergeführt, und das Personal kann in Sarnen weiterarbeiten.
Seit dem 1. Juni 1996 betreibt die Psychiatrie Obwalden / Nidwalden (PONS) im Auftrag beider Kantone am Kantonsspital Obwalden eine psychiatrische Klinik für stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungen. Sie deckt mit diesem Angebot die stationäre psychiatrische Grundversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone ab. Zusätzlich besteht ein tagesklinisches und ambulantes Angebot. Die Vereinbarung wurde 2013 in gegenseitigem Einvernehmen auf den 30. Juni 2016 gekündigt. Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung auf den 1. Januar 2012 war die Vereinbarung nicht mehr KVG-konform. Beide Kantone bekundeten jedoch stets Interesse an der weiteren Zusammenarbeit.

Strategische Neuausrichtung
In einem 2013 lancierten Vor-Projekt prüften das Finanzdepartement Obwalden und die Gesundheits- und Sozialdirektion Nidwalden verschiedene Strategien zur Sicherstellung der psychiatrischen Grundversorgung in den beiden Kantonen. Dies unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen: Die knappen finanziellen Mittel der öffentlichen Hand und der Prämiendruck seitens der Versicherer verstärken zunehmend den Kostendruck auf die Kliniken. Diesem Mechanismus ist auch die Psychiatrie Obwalden / Nidwalden unterworfen. Gleichzeitig akzentuiert sich schweizweit ein Fachkräftemangel.

Bündelung der Kräfte
Die Analyse ergab, dass eine Bündelung der Kräfte respektive eine grenzübergreifende, regionale Bereitstellung der Versorgungsleistungen, Prozesse und Strukturen (inkl. Infrastrukturen) den besten Weg darstellt, die Versorgungssicherheit und die Qualität in der psychiatrischen Versorgung langfristig mit vertretbaren Kosten zu gewährleisten. 2014 wurde ein Vor- und 2015 ein Hauptprojekt unter Einbezug der Regierungen von Luzern, Obwalden und Nidwalden sowie dem Kantonsspital Obwalden und der lups durchgeführt.

Geplantes Betreibermodell
Die Gespräche wurden im vergangenen Jahr unter Einbezug der Regierungen von Luzern, Obwalden und Nidwalden sowie strategischen und operativen Führung des Kantonsspitals Obwalden und der lups intensiviert und mündeten in einen gemeinsamen Rahmenvertrag. Er bildet das rechtliche Dach der gemeinsamen psychiatrischen Versorgungsregion. Gemäss dem Betreibermodell soll die lups ab dem 1. Januar 2017 den Leistungsauftrag erhalten, den Psychiatriestandort Sarnen zu betreiben. Die Infrastruktur verbleibt im Besitz des Kantons Obwalden. Das Personal soll zur lups übertreten und am Standort Sarnen verbleiben können. Vertreterinnen und Vertreter aller beteiligten Organisationen und Kantone waren während des gesamten bisherigen Prozesses involviert. Soweit als jeweils möglich wurde das PONS - Personal auch regelmässig informiert.

Alle Beteiligten profitieren
Durch die angestrebte Koordination bzw. Optimierung der psychiatrischen Versorgung profitieren Patientinnen und Patienten aus allen drei Kantonen zukünftig von einer weiterhin hohen Versorgungsqualität.
Die regionale und grenzübergreifende Bereitstellung der entsprechenden Versorgungsleistungen, Prozesse und Strukturen, die Konzentration der Kräfte sowie die gezielte Nutzung von Synergien wirken sich positiv aus. Insbesondere sind dabei aufzuführen:

a. flexible Nutzung der Kapazitäten bei Nachfrageschwankungen;
b. Bereitstellung von Spezialangeboten;
c. gemeinsame Förderung der fachlichen Entwicklung;
d. optimaler Einsatz der finanziellen Mittel;
e. gemeinsame Massnahmen im Umgang mit dem Fachkräftemangel (z.B. Personalpool, Ausbildungsverbund oder gemeinsame Weiterbildungsaktivitäten).

Aus Sicht der drei Kantonsregierungen und der beiden Unternehmen entsteht so eine Win - Win -Situation für alle Beteiligten.

Nächste Projektschritte
Im Kanton Obwalden ist das weitere Vorgehen bestimmt durch die Vorstellung des Projekts im Kantonsrat und den Beschluss über die Zusammenarbeitsvereinbarung. Sobald diese Vereinbarung zustande gekommen ist, werden ein Leistungsauftrag und eine Leistungsvereinbarung mit der lups abgeschlossen. In einer nächsten Etappe werden danach der Regierungsrat und nachfolgend der Kantonsrat über die notwendigen baulichen Belange befinden.

Auf der Basis des vorliegenden Rahmenvertrags, wird auch der Kanton Nidwalden einen entsprechenden Leistungsauftrag und eine Leistungsvereinbarung mit der lups abschliessen.

Für den Kanton Luzern stehen keine weiteren politischen Schritte mehr bevor. Hingegen werden die lups und das KSOW nach der Zustimmung des Obwaldner Kantonsrats zur Zusammenarbeitsvereinbarung die notwendigen Umsetzungsarbeiten beginnen und auf eine Betriebsübernahme am 1. Januar 2017 hinarbeiten.

Zugehörige Objekte

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MM_Rahmenvertrag_lups_ON.pdf Download 0 MM_Rahmenvertrag_lups_ON.pdf
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