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Regierungsrat verabschiedet Unterlagen zur Zusammenarbeitsvereinbarung mit Luzerner Psychiatrie an Kantonsrat

23. Juni 2016
Unter dem rechtlichen Dach des Rahmenvertrags soll eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton Obwalden und der Luzerner Psychiatrie lups die Modalitäten der institutionellen psychiatrischen Versorgung am Standort Sarnen regeln. Gemäss dem neuen Gesundheitsgesetz ist der Kantonsrat für die Genehmigung dieser Zusammenarbeitsvereinbarung zuständig. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Geschäftsunterlagen an den Kantonsrat verabschiedet.
Unter dem rechtlichen Dach des Rahmenvertrags regelt eine Zusammenarbeitsvereinbarung die Modalitäten der institutionellen psychiatrischen Versorgung in Sarnen. Vertragspartner sind der Kanton Obwalden und die Luzerner Psychiatrie lups. Gemäss dem neuen Obwaldner Gesundheitsgesetz bedarf die Zusammenarbeitsvereinbarung der Zustimmung des Obwaldner Kantonsrats.

Grundversorgung am Standort Sarnen
Genehmigt der Kantonsrat im Herbst 2016 die Zusammenarbeitsvereinbarung, führt die lups ab dem 1. Januar 2017 das bisherige stationäre, tagesklinische und ambulante Angebot am Standort Sarnen weiter. Der Kanton Obwalden vermietet der lups die Räumlichkeiten und die Infrastruktur. Das Kantonsspital Obwalden erbringt Dienstleistungen im logistischen und medizinischen Bereich.

Augenmerk auf Kontinuität
Ein zentrales Augenmerk wurde darauf gerichtet, das vorhandene Know-how des Fachpersonals am Standort Sarnen zu sichern. Das Personal der heutigen PONS wird von der lups übernommen. Unabhängig vom Wechsel zum Betreibermodell lups–ON (Luzerner Psychiatrie – Obwalden – Nidwalden) stehen am Standort Sarnen personelle Veränderungen an. Auf Ende 2016 wird der bisherige Chefarzt PONS pensioniert, im Verlauf des Jahres 2017 steht die Pension der Leiterin Pflege der PONS an. Die fachliche und personelle Kontinuität wird durch die lups sichergestellt.

Abklärungen für mittelfristigen Angebotsausbau
I
n den kommenden fünf Jahren soll das bestehende Angebot weitergeführt werden. Das bestehende Psychiatriegebäude an der Brünigstrasse auf dem Spitalareal des Kantonsspitals ist in Teilen zwar sehr gut erhalten, weist aber auch stark abgenutzte und veraltete Elemente auf, so dass eine Totalsanierung unumgänglich ist.

Verknüpft mit dem Aspekt Infrastruktur ist eine Weiterentwicklung am Standort Sarnen geplant. Über den Zeithorizont 2021 hinaus, wird ein Szenario vorgeschlagen, das für die Obwalder und Nidwaldner Bevölkerung das bisherige Angebot weiterhin gewährleistet und darüber hinaus eine Erweiterung mit einem Spezialangebot am Standort Sarnen anstrebt. Der Kantonsrat wird in den folgenden Etappen über die Erweiterung zu befinden haben.
Diese Planungen verfügen allerdings noch nicht über Entscheidungsreife. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, die eigentliche Betriebsübernahme durch die lups vorzuziehen und dem Kantonsrat die notwendigen baulichen, organisatorischen und finanziellen Entscheide zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen.

Die Zusammenarbeitsvereinbarung ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten möglich, sollten sich die Umsetzung des Betreibermodells und die geplanten Weiterentwicklungen nicht im Sinne der Vertragsparteien erfüllen. Alle Beteiligten behalten sich damit die Möglichkeit vor, nach Ablauf der ersten fünf Jahre die Gesamtsituation neu beurteilen und allfällige alternative Versorgungsformen weiterverfolgen zu können.

Nach Ansicht des Regierungsrats wird mit einer Zustimmung ein klares Signal für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Versorgungsregion Luzern – Obwalden – Nidwalden abgegeben. Er ist überzeugt, dass mit dem Betreibermodell lups-ON ein für alle Vertragsparteien zukunftsweisendes und zweckmässiges Modell für eine bedarfsgerechte Psychiatrieversorgung gewährleistet wird.

Geschäftsunterlagen Kantonsrat:
Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen zwischen dem Kanton Obwalden und der Luzerner Psychiatrie (25.16.01)

Zugehörige Objekte

Name
16-46_MM_RR_KR_lups-ON_Zusammenarbeitsvereinbarung.pdf Download 0 16-46_MM_RR_KR_lups-ON_Zusammenarbeitsvereinbarung.pdf
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