Änderung des Erbrechts: Stellungnahme des Regierungsrats
Vom Regierungsrat abgelehnt wird hingegen die Einführung eines sogenannten Unterhaltsvermächtnisses. Wenn der überlebende Partner beispielsweise durch Pflege oder durch finanzielle Hilfe erhebliche Leistungen im Interesse des Verstorbenen erbracht hat, soll er einen Teil der Erbschaft für seinen Unterhalt verlangen können. Dasselbe gilt für Stiefkinder im Haushalt des Verstorbenen, die auf dessen finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Der Regierungsrat beurteilt diese vorgeschlagene Regelung als zu unbestimmt und konfliktträchtig.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
Zugehörige Objekte
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16-43_MM_RR_Stn_Erbrecht.pdf | Download | 0 | 16-43_MM_RR_Stn_Erbrecht.pdf |