Kopfzeile

Inhalt

Änderung des Erbrechts: Stellungnahme des Regierungsrats

20. Juni 2016
Der Regierungsrat unterstützt die mit dem Vorentwurf zur Revision des Erbrechts angestrebte Senkung der Pflichtteilsquoten eines Nachlasses. Die Einführung eines Unterhaltsvermächtnisses lehnt er hingegen ab, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält.
Der Bundesrat will das über hundert Jahre alte Erbrecht modernisieren. Er hat den Kantonen den Vorentwurf zu einer Änderung des Zivilgesetzbuchs unterbreitet. Der Regierungsrat unterstützt die angestrebte Senkung der Pflichtenteile für Nachkommen respektive Ehegatten. Er erachtet die heutige Regelung als zu starr. Sie wird den vielfältigen Lebensformen (z.B. Patchworkfamilie) nicht mehr gerecht. Durch die angestrebte Senkung der Pflichtanteile soll ein Erblasser künftig eine grössere Flexibilität in der Regelung seines Nachlasses erhalten und kann beispielsweise Lebenspartner oder Stiefkinder stärker begünstigen, was auch die Nachfolgeregelung in Familienunternehmen vereinfachen kann.

Vom Regierungsrat abgelehnt wird hingegen die Einführung eines sogenannten Unterhaltsvermächtnisses. Wenn der überlebende Partner beispielsweise durch Pflege oder durch finanzielle Hilfe erhebliche Leistungen im Interesse des Verstorbenen erbracht hat, soll er einen Teil der Erbschaft für seinen Unterhalt verlangen können. Dasselbe gilt für Stiefkinder im Haushalt des Verstorbenen, die auf dessen finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Der Regierungsrat beurteilt diese vorgeschlagene Regelung als zu unbestimmt und konfliktträchtig.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

Zugehörige Objekte

Name
16-43_MM_RR_Stn_Erbrecht.pdf Download 0 16-43_MM_RR_Stn_Erbrecht.pdf
Auf Social Media teilen