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Das kantonale Umsetzungsprogramm der Neuen Regionalpolitik (NRP) 2016-2019 ist in Kraft

12. Mai 2016
Am 2. Februar 2016 hat der Regierungsrat die Programmvereinbarung zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) 2016-2019 genehmigt. Mit Unterzeichnung der Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton am 21. April 2016 ist das neue Umsetzungsprogramm der NRP in Kraft getreten. Darin werden für die vierjährige NRP-Umsetzungsperiode 2016-2019 die à-fonds-perdu-Beiträge und die Darlehen für wertschöpfungsorientierte und innovative Projekte festgelegt. Zusätzliche werden Fördermittel aus dem Impulsprogramm Tourismus des Bundes für die Jahre 2016-2019 bewilligt, die für Tourimusprojekte in den touristischen Schwerpunktgebieten eingesetzt werden können.
Die Neue Regionalpolitik (NRP) des Bundes ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik (SR 901.0) ist es, die Wert-schöpfung und Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen des Berggebietes, des weiteren ländlichen Raums und der Grenzregionen zu steigern, um auf diese Weise die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu sichern. Die NRP ist als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen konzipiert. Die Verantwortung für die operative Umsetzung der NRP liegt bei den Kantonen. Am 2. Juli 2015 hat der Regierungsrat das neue kantonale Umsetzungsprogramm zur NRP der Förderperiode 2016-2019 genehmigt und zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) verabschiedet. Seither haben die Programmverhandlungen zwischen dem Kanton und dem SECO stattgefunden. Die Programmvereinbarung über die NRP-Umsetzungsperiode 2016-2019 tritt mit der gegenseitigen Unterzeichnung in Kraft getreten.

Aktuelle Herausforderungen sind berücksichtigt
Das neue kantonale NRP-Umsetzungsprogramm 2016-2019 basiert auf den NRP Umsetzungsprogrammen 2008-2011 und 2012-2015, enthält aber auch neue Programmziele und Wirkungsmodelle für die Messung der Zielerreichung. Die Programmziele, Handlungsfelder und die möglichen Massnahmen (Projekte) wurden aus den kantonalen Grundlagen (Langfriststrategie 2022+, Amtsdauerplanung sowie weitere Strategien) und durch verschiedene Workshops, Einzelgespräche und Sitzungen mit Akteuren der Politik sowie Wirtschaft erarbeitet. Zusätzlich konnten die Kantone beim SECO aufgrund der aktuellen Herausforderungen (Frankenstärke, Zweitwohnungsinitiative, Destinationsstrukturen usw.) bei Betroffenheit der regionalen Tourismuswirtschaft zusätzlich Handlungsansätze aufzeigen und entsprechende Mittel aus dem Impulsprogramm Tourismus beantragen. Obwalden hat aufgrund der Wichtigkeit der Tourismuswirtschaft für den Kanton entsprechende Bundesmittel erhalten.

Breite Palette an Programmzielen
Im kantonalen Umsetzungsprogramm 2016-2019 sind folgende Programmziele für die Zuteilung der Förderbeiträge definiert: 1. Stärkung der touristischen Schwerpunktgebiete (Melchsee-Frutt, Engelberg-Titlis und Pilatus); 2. Entwicklung des sanften und nachhaltigen Tourismus im ganzen Kantonsgebiet; 3. Förderung der Innovation und der unternehmens- und systemübergreifenden Kooperation und Vernetzung von Gewerbe und Industrie; 4. Entwicklung von wertschöpfungsunterstützenden Massnahmen im Bildungswesen (Fachkräfteinitiativen, Stärkung von wirtschaftlich bedeutenden Bildungsinstitutionen) und 5. Entwicklung des Regionalmanagements und der interkantonalen Zusammenarbeit. Das Programmziel 1 „Touristische Schwerpunktgebiete“ soll durch Mittel des Impulsprogramms Tourismus mit insgesamt Fr. 425 000.– à-fonds-perdu-Beiträgen und 15 Millionen Franken Darlehen (Kanton und Bund) finanziert werden. Für die Erreichung der übrigen Programmziele „Sanfter Tourismus“, „Innovation und Kooperation KMU“, „Wertschöpfungssystem Bildung“ und „Entwicklung Regionalpolitik“ sind insgesamt 1,448 Millionen Franken à-fonds-perdu-Beiträge und 7,4 Millionen Franken Darlehen (Bund und Kanton) vorgesehen.

Konkretisierung von Projektideen
Für die anlaufende Umsetzungsperiode 2016-2019 sind verschiedene Projektideen bereits bei den Regionalentwicklungsverbänden Sarneraatal und Nidwalden & Engelberg eingereicht worden oder befinden sich in Erarbeitung. Projektinitianten mit innovativen und wertschöpfungsorientierten Projekten haben noch die Möglichkeit, mit dem zuständigen Regionalentwicklungsverband oder dem Volkswirtschaftsamt Kontakt aufzunehmen und die Förderwürdigkeit des Projekts abklären zu lassen. Die Projekte sollen insbesondere das unternehmerische Denken und Handeln in der Region fördern und regionale Potenziale ausschöpfen und Wertschöpfungssysteme aufbauen oder verbessern.

Weitere Informationen
• Kantonales Umsetzungsprogramm NRP 2016-2019: Link
• Kurzfassung Kantonales Umsetzungsprogramm NRP 2016-2019: Link

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