Kopfzeile

Inhalt

Projektorganisation zur Umsetzung der Bürgerrechtsgesetzgebung auf kantonaler Ebene verabschiedet

4. Mai 2016
Der Regierungsrat hat das Sicherheits- und Justizdepartement beauftragt, die Totalrevision der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung auf kantonaler Ebene umzusetzen.
Der Bundesgesetzgeber hat am 20. Juni 2014 das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz totalrevidiert. Das neue Bürgerrechtsgesetz des Bundes verfolgt vier Hauptziele: Herstellung einer weitgehenden Kohärenz mit dem Ausländergesetz bezüglich Anforderungen an den Integrationsgrad und die Sprachkenntnisse, Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen (Amtshilfe; Gesuchsprüfung Jugendlicher bei Familiengesuchen), Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen sowie Vereinfachung und Harmonisierung der Einbürgerungsverfahren in Bund und Kantonen. Das neue Bürgerrechtsgesetz führt zu einer Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen gegenüber dem bisherigen Recht. Es tritt frühestens per 1. Juli 2017 in Kraft.

Die Kantone sind verpflichtet, auf diesen Zeitpunkt hin die Umsetzung ins kantonale Recht vorzubereiten. In Obwalden entsprechen sowohl das gültige Recht als auch die gängige Praxis im Wesentlichen bereits heute dem neuen Bundesrecht. Punktuell besteht Anpassungsbedarf bei den Verfahrensabläufen. Überprüft werden muss zudem die Anwendung des neuen Rechts in der Praxis, beispielsweise bei den eingesetzten Kommunikations- und Informationsgrundlagen, beim Inhalt der polizeilichen Führungsberichte oder bei der Gestaltung der Informationsveranstaltung für einbürgerungswillige Personen.

Der Regierungsrat hat dem Sicherheits- und Justizdepartement den Auftrag erteilt, die notwendigen Projekt- und Verfahrensschritte durchzuführen. Die Anpassungen werden voraussichtlich sämtliche Stufen der Gesetzgebung betreffen (Gesetz, Verordnung, Ausführungsbestimmungen). Entsprechend werden die Behörden und Fachstellen auf Stufe Kanton und Gemeinde angemessen in die Projektarbeit einbezogen. Gemäss der aktuellen Terminplanung soll der Kantonsrat die Vorlage im Frühjahr 2017 beraten.

Zugehörige Objekte

Name
16-37_MM_RR_Totalrevision_Burgerrechtsgesetzgebung_Projektauftrag.pdf Download 0 16-37_MM_RR_Totalrevision_Burgerrechtsgesetzgebung_Projektauftrag.pdf
Auf Social Media teilen