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Regierungsrat empfiehlt Gesamtschau

29. April 2016
Auf Einladung des Bischofs von Chur, Dr. Vitus Huonder, hat der Regierungsrat zu Fragen einer neuen Bistumsaufteilung Stellung genommen. Er steht einer Aufteilung des Bistums Chur kritisch gegenüber und regt eine Betrachtung über die Bistumsgrenzen an.
Grundsätzlich ist die Bistumseinteilung eine innerkirchliche Angelegenheit. Da die Zugehörigkeit zu einem Bistum jedoch gemäss Kantonsverfassung der Ratifikation durch den Kantonsrat bedarf und der Regierungsrat für die Mitwirkung zuständig ist, hat der Regierungsrat zuhanden des Bischofs von Chur eine Stellungnahme abgegeben.

Der Regierungsrat begrüsst die Klärung der wiederholt diskutierten Frage der Bistumsaufteilung, insbesondere weil das Bistum Chur Gebiete mit ganz unterschiedlichen geographischen, kulturellen und seelsorgerischen Prägungen umfasst. Nach Ansicht des Regierungsrats sollte eine mögliche Neudefinition der Bistumsgrenzen jedoch über das Gebiet des heutigen Bistums Chur hinaus diskutiert werden, wobei die Zentralschweiz mit den Urschweizer Kantonen und den Kantonen Luzern und Zug als geographischer und kultureller Raum bei einer Neueinteilung von Bistümern als Einheit zu betrachten wären.

Schliesslich wäre ein „Bistum Urschweiz“ selbständig kaum funktionsfähig, weshalb der Regierungsrat diesem Vorschlag kritisch gegenüber steht.

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16-35_MM_RR_Stn_Bistum_Chur.pdf Download 0 16-35_MM_RR_Stn_Bistum_Chur.pdf
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