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Totalrevision der Verordnung über die berufliche Vorsorge: Antrag an den Kantonsrat

28. April 2016
Das Finanzierungssystem der beruflichen Vorsorge der Personalversicherungskasse Obwalden (PVO) soll angepasst werden. Anstelle eines fixen Beitragssatzes pro versicherte Person erhebt die PVO neu individuelle Beiträge nach Alterskategorien. Dieses Vorhaben setzt eine Anpassung der Verordnung über die berufliche Vorsorge voraus. Die Vorlage fand in der Vernehmlassung grundsätzliche Unterstützung. Die Behandlung im Kantonsrat erfolgt am 19./20. Mai 2016.
Die Personalversicherungskasse Obwalden (PVO) ist eine privatrechtliche Genossenschaft. Ihr sind 56 Arbeitgeber mit 2 836 Versicherten und 733 Rentenbeziehenden angeschlossen (Stand Ende 2015). Die demografische Entwicklung ihrer Versicherten sowie der konstante Rückgang der durchschnittlichen Kapitalrendite stellen die PVO vor grosse Herausforderungen. Zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts hat die PVO eine Reglementsrevision ausgearbeitet. Vorgesehen sind eine Senkung der aktuellen Umwandlungssätze sowie der Risikobeiträge, die Streichung der Alters-Kinderrente, eine Anspruchseinschränkung bei der Invaliden-Kinderrente und schliesslich eine Erhöhung der Sparbeiträge. Als zentrale Massnahme soll ein Wechsel von der Kollektivfinanzierung zur individuellen Finanzierung vollzogen werden.

Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Pläne der PVO haben Auswirkungen auf die Verordnung über die berufliche Vorsorge. Der Regierungsrat bereitete deshalb eine Revision dieser Verordnung vor und führte ein Vernehmlassungsverfahren durch. Die Antworten aus der Vernehmlassung, die von Mitte Dezember 2015 bis Mitte März 2016 durchgeführt wurde, zeigen, dass die beantragten Änderungen auf Akzeptanz stossen und die Massnahmen grundsätzlich befürwortet werden. Thematisiert werden insbesondere Elemente des Vorsorgereglements, die in die Zuständigkeit der Delegiertenversammlung der PVO fallen, wie etwa die Erhöhung der Sparbeiträge, der Aufteilungsschlüssel zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder die Staffelung der individuellen Beitragssätze nach Altersklassen. In der Botschaft zur Verordnung über die berufliche Vorsorge geht der Regierungsrat kurz darauf ein. Nur wenige materielle Auswirkungen hat das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens auf die Verordnung. Die geänderte Verordnung würde neu noch fünf von ursprünglich 17 Artikeln umfassen. Es erscheint aus diesem Grund sinnvoll, auf einen blossen Nachtrag zur Verordnung vom 28. Juni 1984 zu verzichten und stattdessen eine neue, kurze Verordnung zu erlassen. Mit anderen Worten wird keine Teilrevision, sondern eine Totalrevision dieser Verordnung (Neufassung unter Aufhebung der bisherigen Verordnung) vorgeschlagen. Nach den Richtlinien des Bundes ist dies angezeigt, wenn die Änderung eines Erlasses mehr als die Hälfte der Artikel des Erlasses betrifft.

Weiteres Vorgehen
Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung der Personalversicherungskasse wird am 28. Juni 2016 über die Revision des Vorsorgereglements entscheiden. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2017 geplant. Die neue Verordnung über die berufliche Vorsorge soll dem Kantonsrat an der Sitzung vom 19./20. Mai 2016 unterbreitet werden, sie kann unabhängig von der Reglementsrevision in Kraft treten.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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16-34_MM_RR_PVO_an_KR_Web.pdf Download 0 16-34_MM_RR_PVO_an_KR_Web.pdf
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