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Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes: Stellungnahme des Regierungsrats

13. April 2016
Die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes wird vom Regierungsrat grundsätzlich als sinnvoll und zweckmässig beurteilt. Die Einführung einer Bibliothekstantieme lehnt der Regierungsrat ab.
In seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hält der Regierungsrat fest, dass die Überarbeitung des Urheberrechts nötig ist, um wichtige Fragestellungen in Zusammenhang mit digitaler Nutzung von Werken zu klären. So soll unter anderem Internet-Piraterie besser bekämpft werden, ohne die Nutzer solcher Angebote zu kriminalisieren. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst. Die vorgeschlagenen Schranken werden vom Regierungsrat im Grossen und Ganzen und mit Präzisierungen als sinnvoll und zweckmässig beurteilt.

Dezidiert spricht sich der Regierungsrat jedoch gegen die Einführung des Verleihrechts bzw. einer Bibliothekstantieme aus. Eine solche Entschädigung würde die Etats der Bibliotheken stark belasten. Der Regierungsrat befürchtet, dass Bibliotheken ihren Auftrag zur Sicherstellung eines kostengünstigen und möglichst umfassenden Zugangs zu Information und Wissen einschränken müssten. Die öffentlichen Bibliotheken wären von der Einführung am stärksten betroffen, da sie im Vergleich zu den wissenschaftlichen und universitären Bibliotheken die höchsten Ausleihzahlen ausweisen. Besonders die kleinen Gemeindebibliotheken, die auch in ländlichen Gebieten die Versorgung mit Literatur und den Zugang zu Informationen sicherstellen, wären durch die zusätzlichen Kosten existenziell bedroht, da sie bereits jetzt mit knappen Geldressourcen arbeiten müssen.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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16-31_MM_RR_Stn_Urheberrechtsgesetz.pdf Download 0 16-31_MM_RR_Stn_Urheberrechtsgesetz.pdf
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