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Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder: Stellungnahme des Regierungsrats

24. März 2016
In seiner Stellungnahme an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats begrüsst der Regierungsrat die bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden.
Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung will die Kommission mit einer Anhebung des Intensivpflegezuschlags erreichen, dass Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, über mehr finanzielle Mittel für Hilfeleistungen und damit für ihre Entlastung verfügen. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Situation der betroffenen Familien gezielt verbessern.

Die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen sowie schwierigen Entscheidungen in ihrem Alltag. Oftmals übersteigen die vielfältigen Belastungen, die aus der jeweiligen Betreuungssituation resultieren, auch die vorhandenen Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten.

In seiner Stellungnahme unterstützt der Regierungsrat die von der Kommission verabschiedete gestaffelte Erhöhung des Intensivpflegezuschlags in Abhängigkeit des zusätzlichen Betreuungsaufwands. Die finanziellen Aufwendungen für diese Anpassungen belaufen sich schweizweit auf ca. 26,5 Millionen Franken pro Jahr. Den Minderheitsantrag der Kommission, der eine einheitliche Erhöhung des Intensivpflegezuschlags fordert und damit zu wesentlich höheren Kosten führen würde, lehnt der Regierungsrat jedoch ab.

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