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Regierungsrat will Basisstufe in Ausnahmefällen ermöglichen

21. März 2016
Der Regierungsrat will aufgrund der positiven Erfahrungen und aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens in der Aussenschule Flüeli-Ranft den Gemeinden in Ausnahmefällen die Einführung der Basisstufe ermöglichen. Dazu ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die mit einem Nachtrag in der Volksschulverordnung geschaffen werden soll. Dieser Nachtrag geht nun zur Beratung in den Kantonsrat.
Das Basisstufenmodell fasst die Kinder des Kindergartens (zwei Jahrgänge) und der ersten und zweiten Primarklasse zu einer Abteilung zusammen. Lehrpersonen des Kindergartens und der Unterstufe unterrichten gemeinsam die Kinder, wobei aufgrund der Altersdurchmischung der Unterricht soweit erforderlich individualisiert angeboten wird. Dagegen umfasst das Modell der Grundstufe nur die Kinder des Kindergartens (zwei Jahrgänge) und der ersten Primarklasse.

Positive Erfahrungen
Mit Bewilligung des Regierungsrats hatte die Gemeinde Sachseln in der Aussenschule Flüeli-Ranft seit Schuljahr 2011/12 eine Basisstufe eingerichtet. Die Bewilligung erfolgte damals im Sinne eines befristeten Schulentwicklungsprojekts, welches auf Ende Schuljahr 2015/16 abläuft. Die Aussenschule war damals in ihrer Existenz gefährdet. Die Einwohnergemeinde Sachseln hat das Projekt evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler wie auch Eltern und Lehrpersonen schätzen das Basisstufenmodell sehr und geben dazu durchwegs positive Rückmeldungen. Deshalb möchte der Einwohnergemeinderat Sachseln die Basisstufe unbefristet weiterführen. Er beantragte dem Regierungsrat aufgrund der positiven Ergebnisse aus dem Schulentwicklungsprojekt und dem erstellten Evaluationsbericht, die Weiterführung der Basisstufe Flüeli-Ranft ab Schuljahr 2016/2017 definitiv zu bewilligen.

Basisstufe Ja – Grundstufe Nein
In der Vernehmlassung haben alle Vernehmlasser den Grundsatz befürwortet, wonach den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden soll, anstelle des aktuellen Modells Kindergarten/Unterstufe eine andere Organisationsform einzuführen. Ebenfalls grossmehrheitlich wurde die Meinung vertreten, dass als alternative Organisationsform die Basisstufe und nicht die Grundstufe zur Wahl stehen soll. Hinsichtlich der Fragestellung „ausnahmsweise Einführung der Basisstufe in den Aussenschulen“ steht die Mehrheit der Gemeinden der Mehrheit der Parteien gegenüber. So lehnen alle Gemeinden (ausser Engelberg) sowie die Schulleiter und der Lehrer/innenverein eine ausnahmsweise Einführung der Basisstufe, beschränkt auf die Aussenschulen, ab. Sie wollen die Einführung der Basisstufe allen Gemeinden ohne Einschränkung ermöglichen. Die politischen Parteien (ausser der CSP und SP) hingegen befürworten diese Frage und stützen somit den Vorschlag des Regierungsrats.

Regierungsrat hält an der Einschränkung fest
Der Regierungsrat will trotz der abweichenden Meinung der Gemeinden an seiner in der ersten Lesung verabschiedeten Version festhalten. Das heisst, dass nur in Ausnahmefällen und nur in den Aussenschulen eine Basisstufe ermöglicht werden soll. Das Hauptargument ist demnach, dass der Regierungsrat die aktuelle Organisationsform mit Kindegarten und Primarschulunterstufe im Kanton als erfolgreich beurteilt und keine Organisationsvielfalt in den Gemeinden wünscht. Mit der Einschränkung auf die Aussenschulen besteht zudem ein klares Kriterium bei der ausnahmsweisen Einführung der Basisstufe. Gemäss Nidwaldner Modellrechnungen ist eine Basisstufe rund 15 Prozent teurer als das herkömmliche Modell. Mit der Beschränkung auf die Aussenschulen, bei denen eine Basisstufe zum Erhalt des Schulstandortes beitragen kann, möchte der Regierungsrat möglichen Kostensteigerungen in den Gemeinden entgegenwirken.

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16-29_MM_RR_Basisstufe.pdf Download 0 16-29_MM_RR_Basisstufe.pdf
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