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Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung IV): Stellungnahme des Regierungsrats

16. März 2016
Der Regierungsrat ist mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich einverstanden, allerdings sind die finanziellen Auswirkungen zum heutigen Zeitpunkt kaum abschätzbar. Die Meinung des Bundesrats zur Weiterentwicklung der IV wird unterstützt, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern festhält.
Mit der Weiterentwicklung der IV will der Bundesrat spezifisch Kinder, Jugendliche und psychisch erkrankte Versicherte individuell unterstützen, um ihr Eingliederungspotenzial auszuschöpfen und ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern. Dazu hat er drei altersbezogene Zielgruppen definiert. Zudem plant er die Einführung eines stufenlosen Rentensystems, die Schaffung von Rechtsgrundlagen für regionale Kompetenzzentren für die Arbeitsvermittlung sowie weitere Massnahmen.

Die vorgesehene Weiterentwicklung der IV wird durch den Regierungsrat im Grundsatz begrüsst. Mit den laufenden Revisionen der IV und den sistierten Teilen der IV-Revision 6b fehlt aber ein Gesamtüberblick über die finanzielle Situation und längerfristige Entwicklung der IV. In Anbetracht dessen fordert der Regierungsrat eine Gesamtschau der finanziellen Situation der IV.

Im Rahmen der Zielgruppe Kinder wird die veraltete Geburtsgebrechenliste aktualisiert und ein Klassifikationssystem eingeführt. Der Absicht, gewisse Leistungen der Krankenversicherung zu übertragen, tritt der Regierungsrat entschieden dagegen. Dies würde zu Mehrkosten für die Kantone führen. Die Angleichung der IV-Leistungen an die Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) der Krankenversicherung wird hingegen begrüsst.

Der Regierungsrat unterstützt verschiedene Massnahmen zugunsten der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen psychisch erkrankten Versicherten. Insbesondere beurteilt er die Ausweitung der Früherfassung auf Jugendliche, die Ausweitung der Integrationsmassnahmen, die Mitfinanzierung von Brückenangeboten durch die IV zur Vorbereitung auf erstmalige berufliche Ausbildung, die Mitfinanzierung der Case Managements der Berufsbildung und die vorgeschlagenen finanziellen Anreize für Arbeitgebende zur Schaffung von Ausbildungsplätzen als wichtig.

Für die älteren psychisch erkrankten Versicherten (zwischen 25 und 60 Jahren) begrüsst der Regierungsrat die Ausweitung der Früherfassung auf Versicherte, die von Arbeitsunfähigkeit bedroht sind und den Ausbau der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung. Durch diese Massnahmen sollen gefährdete Versicherte frühzeitig erkannt werden und nicht vollständig aus dem Arbeitsprozess ausscheiden müssen.

Mit dem aktuellen Rentensystem der IV haben die Versicherten keinen finanziellen Anreiz, ihre Restarbeitsfähigkeit möglichst vollständig auszuschöpfen, trotz der heute sehr flexibilisierten Arbeitswelt. Ein stufenloses System soll ermöglichen, dass das Gesamteinkommen aus Rente und Erwerbseinkommen bei steigendem Erwerbseinkommen stetig zunimmt. Deshalb begrüsst der Regierungsrat die Absicht des Bundes, ein stufenloses System einzuführen, wobei eine volle Rente erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent (aktuell 70 Prozent) erreicht werden sollte.

Die Möglichkeit zur Schaffung von Kompetenzzentren für die Arbeitsvermittlung begrüsst der Regierungsrat ebenso wie die Rückforderung von ehemaligen Baubeiträgen unter bestimmten Voraussetzungen, die Befristung von Renten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie weitere Anpassungen von Leistungen der IV.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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