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Präzisierungen bei den Anforderungen an die Gestaltung von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone

29. Februar 2016
Präzisierungen bei der Beurteilung von Baugesuchen sollen dazu beitragen, dass sich Wohnbauten ausserhalb der Bauzone künftig optimal in die Obwaldner Landschaft einfügen.
Eine Arbeitsgruppe aus Kantonsräten und Architekten hat im Auftrag des Amtes für Raumentwicklung und Verkehr die derzeit geltende Prüfliste, welche sich ausschliesslich auf Bundesrecht und auf das kantonale Baugesetz abstützt, überarbeitet. Entstanden ist eine Präzisierung, welche verstärkt Rücksicht auf die traditionelle Obwaldner Bauweise nimmt und dazu beitragen soll, dass sich Bauten optimal in die hiesige Landschaft eingliedern. So kann die für das Landschaftsbild so wichtige Identität der Bauten unterstützt und gestärkt werden. Im Rahmen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes werden dabei Aspekte so geregelt, damit der Spielraum für Bauherren und Planer möglichst weit genutzt werden kann.

Das neue Prüfungsschema folgt 10 Schwerpunkten, welche die Identitätswahrung und Eingliederung in die Landschaft bei künftigen Wohnbauten ausserhalb der Bauzone begünstigen. Die vorgenommenen Anpassungen führen zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Praxishandhabung und stärken gleichzeitig die Rechtssicherheit.

Das Amt für Raumentwicklung und Verkehr hat das bestehende Praxishandbuch „Bauen ausserhalb der Bauzone“ entsprechend den neuen Richtlinien angepasst (siehe: www.ow.ch; Suchbegriff: Praxishandbuch). Die neue Regelung kann ab sofort angewendet werden; auf den 1. Januar 2017 tritt die bestehende Regelung ausser Kraft.

Das zuständige Amt zieht ein positives Fazit aus der intensiven Zusammenarbeit der letzten Monate. Mittels Einbezug, Austausch und gemeinsamer Konsensfindung konnten effektive und pragmatische Lösungen erzielt werden. Auch bei künftigen Projekten betreffend Bauen ausserhalb der Bauzone soll dieses Vorgehen wieder zur Anwendung kommen.

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