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Anpassung der Verordnung über die berufliche Vorsorge: Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung

13. Januar 2016
Die Personalversicherungskasse Obwalden PVO steht vor grossen Herausforderungen. Um der demografischen Entwicklung ihrer Versicherten zu begegnen sowie den konstanten Rückgang der durchschnittlichen Kapitalrendite aufzufangen, hat der Vorstand der PVO eine Reglementsrevision ausgearbeitet. Diese hat auch eine Anpassung der Verordnung über die berufliche Vorsorge zur Folge.
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bei der PVO das Beitragsprimat. Dabei wird jeder vesicherten Person aufgrund der effektiv einbezahlten Sparbeiträge sowie der Verzinsung des angesparten Kapitals ein individuelles Sparguthaben zugewiesen. Finanziert wird das Beitragsprimat auf der Arbeitgeberseite durch eine Kollektivfinanzierung. Diese sieht vor, dass der Arbeitnehmer unabhängig von der Altersstruktur der Arbeitnehmer einen fixen Beitragssatz pro versicherte Person vergütet. Diese Finanzierung hat einen Nachteil. Die effektiven Kostenbeiträge können bei den jeweiligen angeschlossenen Arbeitgebern je nach Altersstruktur über- oder unterfinanziert sein. Weil das Durchschnittsalter der Aktiven weiter zunehmen wird, wird auch die Unterfinanzierung der Vorsorgekasse in den nächsten Jahren zunehmen. Experten empfehlen deshalb, auf das System der individuellen Finanzierung zu wechseln.

Neben der demografischen Entwicklung ist es für die PVO auch zunehmend schwieriger, auf dem Markt die notwendigen Renditen für die Vorsorgegelder zu erwirtschaften. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die finanzielle Sicherung der Kasse langfristig zu gewährleisten, hat der Vorstand der PVO eine Reglementsrevision ausgearbeitet. Dabei soll das Finanzierungssystem der Kasse den heutigen Umständen angepasst werden. Auf nicht (mehr) gerechtfertigte Rentenleistungen soll künftig verzichtet werden.

Folgende Revisionselemente sind vom PVO-Vorstand vorgesehen:
  • Die aktuellen Umwandlungssätze müssen gesenkt werden.
  • Die Sparbeiträge müssen erhöht werden.
  • Die Risikobeiträge sollen gesenkt werden.
  • Der Wechsel von der Kollektivfinanzierung zur individuellen Finanzierung muss vorgenommen werden.
  • Die Alters-Kinderrente soll gestrichen und bei der Invaliden-Kinderrente der Anspruch eingeschränkt werden.

Die 54 angeschlossenen Arbeitgeber, die Delegierten sowie sämtliche Versicherten der PVO hatten vom 31. August – 20. November 2015 Gelegenheit, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen. Die Antworten aus dieser Vernehmlassung zeigen, dass die beantragten Änderungen auf Akzeptanz stossen und die Massnahmen grossmehrheitlich befürwortet werden.

Die Reglementsrevision hat auch eine Anpassung der Verordnung über die berufliche Vorsorge zur Folge, welche in der Kompetenz des Kantonsrats liegt. Der Regierungsrat hat deshalb einen Nachtrag zu dieser Verordnung ausgearbeitet und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Einleitend hält der Regierungsrat fest, dass die der Kasse angeschlossenen Arbeitgeber und die Versicherten der PVO seit ihrem Bestehen im Jahr 1956 – im Gegensatz zu sehr vielen anderen Kassen – noch nie eine Ausfinanzierung oder Sanierungsbeiträge leisten mussten. Die vorgesehene Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge bringt für den Kanton als Arbeitgeber jährliche Mehrkosten von rund 540 000 Franken. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,6 Prozent gegenüber den aktuellen Arbeitgeberbeiträgen. Die Arbeitnehmer sollen insgesamt mit rund 420 000 Franken oder durchschnittlich 1,23 Prozent zusätzlich belastet werden.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 18. März 2016. Der Kantonsrat wird voraussichtlich am 19./20. Mai 2016 diesen Nachtrag beraten. Anschliessend wird die Delegiertenversammlung der PVO im Sommer 2016 über die Reglementsrevision befinden. Sie soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Vernehmlassungsunterlagen:
www.ow.ch -> Verenhmlassungen -> Vernehmlassung Verordnung über die berufliche Vorsorge

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16-03_MM_RR_VL_PVO.pdf Download 0 16-03_MM_RR_VL_PVO.pdf
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