Ersatzwahl in den Regierungsrat am 28. Februar 2016
Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Regierungsrat sind bis Montag, 18. Januar 2016, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die gleiche Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen, dass sie mit der Kandidatur einverstanden ist. Wird nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, so erklärt der Regierungsrat die angemeldete Person als gewählt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 10. April 2016 statt.
Der oder die Gewählte tritt das Amt zu Beginn des neuen Amtsjahres 2015/2016 am Freitag, 1. Juli 2016 an.
Anpassung einzelner Fristen Gesamterneuerungswahlen
Auf Antrag der Gemeinden hat der Regierungsrat zudem aus organisatorischen Gründen beschlossen, einzelne Fristen für das Wahlverfahren der Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2016 bis 2020 anzupassen (Ablehnung und Rückzug von Wahlvorschlägen, Erklärung mehrfach vorgeschlagene Personen über die Zugehörigkeit zum Wahlvorschlag, Verbesserungen Druck der Wahlzettel, Verzicht auf Kandidatur für zweiten Wahlgang, neue Wahlvorschläge für zweiten Wahlgang).
Sämtliche Ausführungsbestimmungen können von der Kantonswebseite heruntergeladen werden:
Zugehörige Objekte
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15-68_MM_RR_AB_Ersatzwahl_RR.pdf | Download | 0 | 15-68_MM_RR_AB_Ersatzwahl_RR.pdf |