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Ersatzwahl in den Regierungsrat am 28. Februar 2016

17. Dezember 2015
Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen über die nach dem Rücktritt von Hans Wallimann nötig gewordene Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2018 erlassen. Als Wahltermin legt er den 28. Februar 2016 fest. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 10. April 2016 angesetzt.
Die Staatskanzlei hat zu den Terminen der Ersatzwahl eine kurze Vernehmlassung bei den Gemeinden und den Parteien durchgeführt. Der regierungsrätliche Vorschlag wird in den Stellungnahmen einhellig unterstützt. Abweichende Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Die Ersatzwahl in den Regierungsrat findet somit am Sonntag, 28. Februar 2016 gleichzeitig mit den Gesamterneuerungswahlen der Gerichte und der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2016 bis 2020, der Abstimmung über verschiedene Vorlagen auf Bundesebene sowie mit allfälligen kommunalen Abstimmungen statt.

Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Regierungsrat sind bis Montag, 18. Januar 2016, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die gleiche Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen, dass sie mit der Kandidatur einverstanden ist. Wird nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, so erklärt der Regierungsrat die angemeldete Person als gewählt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 10. April 2016 statt.
Der oder die Gewählte tritt das Amt zu Beginn des neuen Amtsjahres 2015/2016 am Freitag, 1. Juli 2016 an.

Anpassung einzelner Fristen Gesamterneuerungswahlen
Auf Antrag der Gemeinden hat der Regierungsrat zudem aus organisatorischen Gründen beschlossen, einzelne Fristen für das Wahlverfahren der Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2016 bis 2020 anzupassen (Ablehnung und Rückzug von Wahlvorschlägen, Erklärung mehrfach vorgeschlagene Personen über die Zugehörigkeit zum Wahlvorschlag, Verbesserungen Druck der Wahlzettel, Verzicht auf Kandidatur für zweiten Wahlgang, neue Wahlvorschläge für zweiten Wahlgang).
Sämtliche Ausführungsbestimmungen können von der Kantonswebseite heruntergeladen werden:
  • Ausführungsbestimmungen Ersatzwahl Regierungsrat: Link
  • Geänderte Ausführungsbestimmungen Gesamterneuerungswahlen Gemeinden: Link
  • Geänderte Ausführungsbestimmungen Gesamterneuerungswahlen Gerichte: Link

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15-68_MM_RR_AB_Ersatzwahl_RR.pdf Download 0 15-68_MM_RR_AB_Ersatzwahl_RR.pdf
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