Begehren IG Naturnaher Lungerersee: Stellungnahme des Regierungsrats
Er kommt zum Schluss, dass für die Umsetzung der Begehren der IG Naturnaher Lungerersee eine Änderung der 1983 verliehenen und noch bis 2041 gültigen Konzession unumgänglich wäre. Die geforderten Änderungen könnten nicht in einem Vertrag zwischen der Gemeinde Lungern und dem Elektrizitätswerk Obwalden (EWO) geregelt werden. Eine Konzessionsänderung könne nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Sowohl der Kanton Obwalden als Konzessionsgeber als auch das EWO als Konzessionsnehmer müssten mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden sein. Das EWO habe jedoch eingebracht, dass es nicht bereit sei, einer Konzessionsänderung gemäss den von der IG Naturnaher Lungerersee eingereichten Vorschlägen zuzustimmen. Auch ein freiwilliger Verzicht auf wohlerworbene Rechte komme für das EWO nicht in Frage. Für den Regierungsrat ist diese Haltung des EWO verständlich, insbesondere unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation am Strommarkt.
In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat weiter fest, dass ein Wechsel zu einem ganzjährig voll bleibenden Lungerersee in den Frühlings- und Sommermonaten einen deutlich höheren mittleren Wasserspiegel im Sarnersee zur Folge hätte. Dadurch würde die Hochwassergefahr rund um den Sarnersee sowie entlang der Sarneraa bis zur Inbetriebnahme des Hochwasserentlastungsstollens im Rahmen des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal markant ansteigen.
Schliesslich verweist der Regierungsrat auf allfällige finanzielle Konsequenzen der geforderten Änderung des Stautriebs. Das EWO hat der Einwohnergemeinde Lungern 1983 eine Inkonvenienzentschädigung in der Höhe von 2.5 Millionen Franken überwiesen. Der Betrag deckt die gesamte Laufzeit der Konzession bis 2041 ab. Bei einer vorzeitigen Anpassung müsste eine Teilrückzahlung an das EWO zum Thema werden.
Zugehörige Objekte
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15-60_MM_RR_Stn_IG_Lungerersee.pdf | Download | 0 | 15-60_MM_RR_Stn_IG_Lungerersee.pdf |