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Familienergänzende Kinderbetreuung: Neues Gesetz

Der Regierungsrat verabschiedet zuhanden des Kantonsrats Botschaft und Entwurf eines Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung. Es ist vorgesehen, dass die Kindertagesstätten (Krippen) ihren Aufwand primär den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Rechnung stellen und dass die Differenz zwischen dem Aufwand der Kindertagesstätte und dem Elternbeitrag von Kanton und Gemeinden je hälftig übernommen wird.
Dokumente 07_64_Familienerganzende_Kinderbetreuung_Neues_Gesetz.pdf (pdf, 21.1 kB)


Datum der Neuigkeit 20. Sept. 2007