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Kantonale Schutz- und Nutzungsplanung Aue Alpenrösli- Herrenrüti, Engelberg: Regierung überweist Genehmigungsantrag an den Kantonsrat

4. November 2015
Das Gebiet Alpenrösli-Herrenrüti in der Gemeinde Engelberg gehört seit 1994 zu den Auenlandschaften von nationaler Bedeutung und steht unter Schutz. Für die Erarbeitung der Schutz- und Nutzungsplanung ist der Kanton Obwalden zuständig. Der Regierungsrat hat nun ein entsprechendes Reglement an den Kantonsrat zur Genehmigung überwiesen.
Auen sind Ökosysteme am Übergang zwischen Land und Wasser. Sie bieten einer Vielzahl von einheimischen Tier- und Pflanzenarten einen idealen Lebensraum. Der Kanton Obwalden hat im Bundesinventar fünf bezeichnete Auengebiete. Die beiden Auenschutzgebiete Städerried und Schlierenrüti sind seit einigen Jahren mit der entsprechenden Schutz- und Nutzungsplanung geregelt. Für die beiden Auenschutzgebiete Laui und Steinibach, Gemeinden Giswil und Sarnen, läuft ein kantonsrätlicher Auftrag, beim Bund die Entlassung aus dem Inventar zu erwirken.

Schutz- und Nutzungsplanung für die Aue Alpenrösli-Herrenrüti
Um den Erhalt dieser ökologisch wertvollen und sensiblen Gebiete zu fördern, hat der Bund die wichtigsten Auen in der Schweiz in einem Inventar aufgelistet und mittels Verordnung unter Schutz gestellt. Mit der Ausarbeitung eines kantonalen Schutz- und Nutzungsreglements für die Aue Alpenrösli-Herrenrüti erfüllt der Kanton Obwalden die Vorgabe des Bundes, dass die genauen Perimetergrenzen und Schutzziele für jede Aue vom jeweiligen Kanton individuell festgelegt werden müssen. Erarbeitung sowie Umsetzung der nun durch den Regierungsrat verabschiedeten Massnahmen waren weitgehend unbestritten. Mit einigen kleineren Anpassungen bezüglich Perimeter konnten alle Einsprachen geregelt werden.

Auentypische Eigenheiten sollen erhalten werden
Ziel des Reglements ist der Erhalt der auentypischen Eigenschaften im Alpenrösli. Dies umfasst einerseits die dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt. Andererseits soll es auch in Zukunft möglich sein, dass die Engelberger Aa das Gebiet auf natürliche Art und Weise formen kann. Eingriffe für den Hochwasserschutz und die Nutzung sind weiterhin möglich
Das Reglement hält fest, dass Eingriffe zugunsten des Hochwasserschutzes, extensive Alpwirtschaft, naturnahe Waldwirtschaft sowie die Jagd und Fischerei weiterhin möglich sind.

Kantonsrat entscheidet im Dezember 2015
Der Regierungsrat hat das Reglement an den Kantonsrat überwiesen. Dieser wird in der Dezembersitzung darüber beraten.

Kantonsratsunterlagen: Link
Aue Alpenrösli Herrenrüti
Aufnahme der Aue Alpenrösli-Herrenrüti, Engelberg (Bild Amt für Wald und Landschaft, 7. Juli 2011).

Zugehörige Objekte

Name
15-54_MM_RR_SNP_Alpenrosli-Herrenruti.pdf Download 0 15-54_MM_RR_SNP_Alpenrosli-Herrenruti.pdf
Aue_Alpenrosli_Herrenruti.JPG Download 1 Aue_Alpenrosli_Herrenruti.JPG
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