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Kanton und Benediktinerkloster verhandeln über künftige Nutzung des Professorenheim

2. November 2015
Das Benediktiner-Kollegium Sarnen nutzt das Professorenheim und die Kollegi-Kirche als Wohn-, Arbeits- und Betraum. Für die derzeit sechs in Sarnen lebenden Mitbrüder sind die Gebäude zu gross geworden. Das Kloster Muri-Gries hat deshalb dem Kanton Verhandlungen über die künftige Nutzung des Professorenheims angeboten. Dazu wurde eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet.
Die Gemeinschaft des Benediktiner-Kollegiums Sarnen umfasst gegenwärtig sechs Mitbrüder, die im Professorenheim und in der Kollegi-Kirche an der Brünigstrasse in Sarnen wohnen, arbeiten und beten. Der Nachwuchsmangel, dem das Kloster Muri-Gries unterworfen ist, bringt es mit sich, dass die Gebäude für die Gemeinschaft zu gross geworden sind. Das Kloster hat deshalb dem Kanton angeboten, gemeinsam über die Nutzung des Professorenheims durch den Kanton zu verhandeln. Dazu wurde von beiden Seiten eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet.

Die Absichtserklärung unterscheidet explizit zwei Phasen. In einer ersten Phase bleiben die Mitglieder des Konvents weiterhin im Professorenheim wohnhaft. Die mögliche Nutzung durch den Kanton betrifft einen Teil des Gebäudes. Der Umfang und die Art dieser Teilnutzung werden in einer gemeinsamen Planung noch zu definieren sein.

Falls das Kloster Muri-Gries das Benediktiner-Kollegium Sarnen langfristig als einen der Standorte seines Konventes aufgeben sollte, bietet es dem Kanton in einer zweiten Phase die Nutzung der frei werdenden Teile des Gebäudes und der Liegenschaft, auf der das Professorenheim steht, an. Das Benediktiner-Kollegium verpflichtet sich gemäss der Absichtserklärung, in diesem Fall exklusiv mit dem Kanton zu verhandeln.

Sollte das Kloster Muri-Gries für die Klosterbibliothek, das Klosterarchiv und die Sammlungen einen anderen Standort wählen, bietet es dem Kanton die Nutzung des ganzen Gebäudes an.

Der Kanton ist bereit, über die vollständige Übernahme des Gebäudes und der Liegenschaft zu verhandeln und dabei den Charakter sowie die Geschichte des Gebäudes zu berücksichtigen. Er ist sich bewusst, dass bei einer allfälligen Übernahme des gesamten Gebäudekomplexes und der dazu gehörenden Liegenschaft auch die Kollegi-Kirche einbezogen werden müsste. Die Kollegi-Kirche ist mit dem Professorenheim baulich und organisatorisch eng verbunden. Für diese ist die Sarner Kollegi-Stiftung zuständig. Das Benediktiner-Kollegium würde bei einer endgültigen Abtretung des Professorenheims an einer Lösung für die Zukunft der Kollegi-Kirche mitarbeiten.

Weiteres Vorgehen
Das Kloster Muri-Gries, das Benediktiner-Kollegium Sarnen und der Kanton werden nun eine Arbeitsgruppe einsetzen, die in den nächsten zwei Jahren Szenarien für die künftige Nutzung sowie eine allfällige Übernahme des Professorenheims entwickeln wird. Seitens des Kantons sind das Bildungs- und Kulturdepartement und das Bauund Raumentwicklungsdepartement in der Arbeitsgruppe vertreten.

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15-53_MM_RR_Absichtserklarung_Benediktinerkloster.pdf Download 0 15-53_MM_RR_Absichtserklarung_Benediktinerkloster.pdf
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