Gesetz über die Neuregelung der Grundstückschätzungen ist rechtsgültig
Nach Ansicht des Regierungsrats ist die Abstimmungsbeschwerde auch in materieller Hinsicht unbegründet. Gegenstand der Vorlage vom 30. November 2014 war, die Kompetenz zum Erlass des Landwertplanes pro Gemeinde mit den konkreten Landwertzonen an den Regierungsrat zu delegieren. Im Abstimmungszeitpunkt konnten die vom Beschwerdeführer geforderten neuen, definitiven Landwerte gar nicht vorhanden sein. Somit enthielten die Abstimmungserläuterungen die zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen.
Nachdem das Beschwerdeverfahren rechtskräftig erledigt ist, hat der Regierungsrat das Abstimmungsergebnis vom 30. November 2014 erwahrt. Damit ist das Gesetz über die Neuregelung der Grundstückschätzungen rechtsgültig geworden. Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Auf diesen Zeitpunkt wird er auch die Ausführungsbestimmungen erlassen.
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