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Gesetz über die Neuregelung der Grundstückschätzungen ist rechtsgültig

1. Juli 2015
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Abstimmung vom 30. November 2014 betreffend das Gesetz über die Neuregelung der Grundstückschätzungen abgewiesen. Nach Erwahrung des Wahlresultats durch den Regierungsrat ist das Gesetz rechtsgültig geworden und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Mit seinem Entscheid vom 29. April 2015 folgte das Bundesgericht der Argumentation des Regierungsrats, welcher am 9. Dezember 2014 auf die Beschwerde des Sarner Stimmbürgers Peter Zwicky nicht eingetreten war. Auch das Bundesgericht erachtet die Beschwerdeeingaben von Peter Zwicky als zu spät eingereicht. Peter Zwicky hatte gefordert, die Abstimmung vom 30. November 2014 betreffend das Gesetz über die Neuregelung der Grundstückschätzungen sei als ungültig zu erklären und gegebenenfalls zu wiederholen.

Nach Ansicht des Regierungsrats ist die Abstimmungsbeschwerde auch in materieller Hinsicht unbegründet. Gegenstand der Vorlage vom 30. November 2014 war, die Kompetenz zum Erlass des Landwertplanes pro Gemeinde mit den konkreten Landwertzonen an den Regierungsrat zu delegieren. Im Abstimmungszeitpunkt konnten die vom Beschwerdeführer geforderten neuen, definitiven Landwerte gar nicht vorhanden sein. Somit enthielten die Abstimmungserläuterungen die zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen.

Nachdem das Beschwerdeverfahren rechtskräftig erledigt ist, hat der Regierungsrat das Abstimmungsergebnis vom 30. November 2014 erwahrt. Damit ist das Gesetz über die Neuregelung der Grundstückschätzungen rechtsgültig geworden. Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Auf diesen Zeitpunkt wird er auch die Ausführungsbestimmungen erlassen.

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