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Krankenkassen-Prämienverbilligung: Geltendes einfaches Prozentmodell soll beibehalten werden

Die bisherige Regelung zur Berechnung der Prämienverbilligung ist im Vergleich zu den anderen Modellen familienfreundlich, einfach und weist zusätzlich tiefere Verwaltungskosten aus. Der Regierungsrat ist daher für die Beibehaltung des geltenden Abrechnungssystems.
Dokumente 07_40_Krankenkassen-Pramienverbilligung_Geltendes_Prozentmodell_soll_beibehalten_werden.pdf (pdf, 24.3 kB)


Datum der Neuigkeit 5. Juni 2007