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Längere Verjährungsfristen für Wirtschaftsdelikte

19. Januar 2012
Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes will der Bund die Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten von sieben auf zehn Jahre erhöhen. Der Regierungsrat spricht sich in seiner Stellungnahme gegenüber dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement dafür aus.

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