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Nachtrag zum Steuergesetz: Abstimmungserläuterungen

21. August 2019
Am 22. September 2019 entscheidet die Obwaldner Stimmbevölkerung über einen Nachtrag zum Steuergesetz. Neben der Umsetzung der STAF-Vorlage enthält dieser auch eine moderate, teilweise befristete Erhöhung des kantonalen Steuerfusses. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein Ja.

Der Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2020 verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll die Steuer- und AHV-Vorlage (STAF) des Bundes attraktiv umgesetzt und zum anderen die Kantonsfinanzen wieder ausgeglichen gestaltet werden. Der Kantonsrat hat den Nachtrag am 28. Juni 2019 mit 47 Ja zu 0 Nein bei 6 Enthaltungen angenommen. Nun stimmt die Obwaldner Bevölkerung über die Gesetzesvorlage ab.

Um seinen Leistungen und Aufgaben im heutigen Umfang nachzukommen, ist der Kanton auf mehr Mittel angewiesen. Insgesamt bringt der Nachtrag Mehreinnahmen von rund 11,1 Millionen Franken. Er ist wichtiger Teil eines Bündels von Massnahmen, mit denen das Defizit des Kantons behoben werden soll. Dazu zählen auch verschiedene Einsparungen und andere Anpassungen im Umfang von über 20 Millionen Franken.

Juristische Personen: Attraktive Umsetzung STAF sorgt für Mehreinnahmen
Im Mai 2019 wurde die STAF-Vorlage auf Bundesebene angenommen. Auch der Kanton Obwalden stimmte ihr zu. Hauptanliegen dieser Vorlage ist die Abschaffung von steuerlichen Sonderregelungen für kantonale Statusgesellschaften. Die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz wird dadurch teilweise neu geregelt. Als Folge müssen diverse Anpassungen im kantonalen Recht vorgenommen werden. Bei der Ausgestaltung haben die Kantone in einigen Bereichen einen gewissen Spielraum. Der Nachtrag zum Steuergesetz sieht eine attraktive Umsetzung vor. Dazu zählen insbesondere folgende Elemente:

  • Die Einführung einer Patentbox mit einer maximalen Entlastung von 90 %
  • Die Einführung eines zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung um höchstens 50 % des entsprechenden Aufwands
  • Eine Entlastungsbegrenzung bei 70 % des steuerbaren Gewinns

Als begleitende Massnahmen sind zudem vorgesehen:

  • Die Senkung der Kapitalsteuer auf 0,01 Promille des steuerbaren Eigenkapitals
  • Die Aufteilung des Ertrags aus Gewinn- und Kapitalsteuer neu je 48 % für den Kanton und die Einwohnergemeinden sowie 4 % für die Kirchgemeinden

Mit der STAF-Umsetzung entwickelt Obwalden die Steuerstrategie erfolgreich weiter und bleibt ein sehr attraktiver Standort für Firmen. Damit kann nicht nur der Wegzug von bestehenden Statusgesellschaften verhindert, sondern es können auch neue, kapitalstarke Unternehmen angezogen werden.

Neu werden ehemalige Statusgesellschaften ordentlich besteuert, was zu höheren Steuereinnahmen führt. Gleichzeitig werden auch kleine und mittlere Unternehmen durch die faktische Abschaffung der Kapitalsteuer entlastet. Insgesamt rechnet der Kanton bei den Unternehmenssteuern mit Mehreinnahmen im Umfang von rund 2,7 Millionen Franken. Diese tragen zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen bei.

Natürliche Personen: Steuererhöhung um 3-4 Prozent
Im Bereich der natürlichen Personen beinhaltet der Nachtrag zum Steuergesetz vier Hauptmassnahmen, die im übergeordneten Zusammenhang mit den Massnahmen der Finanzvorlage 2020 zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen stehen:

  • Die Erhöhung des Steuerfusses der Kantonssteuer um 0,3 Einheiten, wovon 0,1 Einheiten befristet bis 2024
  • Eine Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf Fr. 10 000.-
  • Die Erhöhung der einfachen Grundstückgewinnsteuer von 1,8 auf 2,0 % des Grundstückgewinns
  • Anpassungen bei den Berufsauslagen (bereits seit 1. Januar 2019 in Kraft)

Durch die Anhebung des kantonalen Steuerfusses erhöhen sich die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer beim Kanton. Die gesamten Staats- und Gemeindesteuern steigen so um rund 3-4 % (abhängig vom Wohnort und Konfession). Die Steuererhöhung erfolgt solidarisch, ausgewogen und entspricht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Insgesamt handelt es sich um eine moderate Erhöhung der Steuern. Der Kanton Obwalden zählt weiterhin zu den attraktiven Steuerstandorten.

Erwartete Mehreinnahmen
Aufgrund der Gesetzesänderungen ist mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 11,1 Millionen Franken zu rechnen. Diese setzen sich gemäss Hochrechnungen wie folgt zusammen:

Was?

Mehreinnahmen in Fr.

Juristische Personen

2 700 000

Begrenzung Fahrkostenabzug

auf Fr. 10 000.-

200 000

Anpassung Berufsauslagen

(bereits ab 1. Januar 2019 in Kraft)

1 196 000

Anpassung Grundstückgewinnsteuer

236 000

Auswirkung auf Einkommenssteuer

aufgrund Erhöhung Steuerfuss um 0,3

6 000 000

Auswirkung auf Vermögenssteuer

aufgrund Erhöhung Steuerfuss um 0.3

700 000

Erhöhung Gebühren um Fr. 10.--

30 000

Total

11 062 000

Durch die attraktive Umsetzung der STAF sollen in den nächsten Jahren weitere mobile Gesellschaften angesiedelt werden können, welche wenig Ressourcen benötigen. Die zusätzlichen Mehreinnahmen durch neue Ansiedlungen werden auf 1 Million Franken für den Kanton und die Gemeinden geschätzt. Dieser Betrag ist im obigen Total noch nicht enthalten.

Finanzielle Stabilität erreichen
Das Defizit des Kantons kann nicht mit Sparmassnahmen alleine behoben werden. Es sind auch Mehreinnahmen nötig. Der Nachtrag zum Steuergesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur finanziellen Sicherheit für den Kanton. Diese Stabilität ist wichtig, damit sich der Kanton in den nächsten Jahren gesund weiterentwickeln kann. Weitere Sparrunden und Steuererhöhungen können vermieden werden. Letztlich tragen stabile Finanzen auch zu einem positiven Image des Kantons bei und steigern seine Attraktivität.

weiterführende Informationen: Abstimmungserläuterungen

Zugehörige Objekte

Name
19-45_MM_RR_Abstimmungserlauterungen_Nachtrag_StG.pdf Download 0 19-45_MM_RR_Abstimmungserlauterungen_Nachtrag_StG.pdf
Prasentation_Abstimmung_Steuergesetz_Medienkonferenz_2019-08-21.pdf Download 1 Prasentation_Abstimmung_Steuergesetz_Medienkonferenz_2019-08-21.pdf
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