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Rechnungsabschluss 2018 geprägt durch ausserordentliche Abschreibungen

28. März 2019
Der Regierungsrat hat die Staatsrechnung 2018 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Sie schliesst mit einem ordentlichen Defizit von 29,1 Millionen um 7,3 Millionen Franken besser ab als budgetiert. Die budgetierte Entnahme von 26,5 Millionen Franken aus dem Eigenkapital wird um diesen Betrag reduziert. Die Entnahme aus dem Eigenkapital beträgt noch 19,2 Mio. Franken. Der Staatsrechnung 2018 werden ausserordentliche Abschreibungen des Verwaltungsvermögens, sogenannte Einmalabschreibungen, von 81,7 Millionen Franken belastet. Das Defizit erhöht sich damit auf 91,6 Millionen Franken.

Das ordentliche operative Ergebnis in der Erfolgsrechnung schliesst mit einem Defizit von 29,1 Millionen Franken ab. Dies entspricht einer Verbesserung von 7,3 Millionen Franken gegenüber dem Budget. Ausschlaggebend dafür sind auf der Einnahmenseite in erster Linie die höheren Fiskaleinnahmen des Kantons (2,0 Millionen Franken über Budget) sowie der Finanzertrag (2,6 Millionen Franken über Budget). Auf der Ausgabenseite trugen die tieferen Ausgaben bei der individuellen Prämienverbilligung (2,5 Millionen Franken unter Budget) und bei der Spitalversorgung (1,4 Millionen Franken unter Budget) zum besseren Ergebnis bei. Wesentlichen Anteil an der Reduktion des Defizits haben schliesslich die Sparanstrengungen der Departemente und Amtsstellen.

Die Staatsrechnung 2018 wird durch die Verbuchung der ausserordentlichen Abschreibungen des Verwaltungsvermögens beeinflusst. Sie belaufen sich auf 81,7 Millionen Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den ausserordentlichen Abschreibungen von 3,5 Millionen Franken für die Investitionen der Spezialfinanzierung Hochwassersicherheit Sarneraatal (HWS) sowie von 78,2 Millionen Franken als ausserordentliche einmalige Abschreibungen gemäss dem Beschluss des Kantonsrats im Rahmen der Finanzvorlage 2019. Unter Einbezug dieser Faktoren schliesst die Erfolgsrechnung mit einem Defizit von 91,6 Millionen Franken ab.

Gegen den vom Kantonsrat beschlossenen Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz wurde das Referendum ergriffen. Sollte die Obwaldner Stimmbevölkerung den Nachtrag am 19. Mai 2019 ablehnen, wird auf die ausserordentliche Einmalabschreibung in der Höhe von 78,2 Millionen Franken verzichtet. Der Rechnungsabschluss 2018 würde zwar um diesen Betrag verbessert, die künftigen Rechnungen würden aber wiederkehrend durch höhere Abschreibungswerte im Umfang von rund 12 Millionen Franken belastet.

Die Investitionsrechnung weist Gesamtausgaben von 40,9 Millionen Franken und Nettoinvestitionen von 14,2 Millionen Franken aus. Grössere Einzelinvestitionen sind der Kantonsbeitrag an die Haltestelle Sarnen Nord der Zentralbahn (3,3 Millionen Franken) sowie der Kantonsbeitrag an den Bau des Logistikzentrums (1,2 Millionen Franken) an. Im Bereich Schutzwald/Wasserbau wurden Nettoinvestitionen von 3,9 Millionen Franken und im Bereich Gefahrenabwehr nach Unwetterereignissen Nettoinvestitionen von 1,0 Millionen Franken getätigt. Insgesamt fielen die Nettoinvestitionen um 2,4 Millionen Franken höher aus als budgetiert. Diese Überschreitung ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Rückstellung der nicht mehr benötigten Vorfinanzierung für das Park+Ride Sarnen in der Höhe von 4,1 Millionen Franken bereits in der Vorjahresrechnung aufgelöst wurde.

Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei -100 Prozent (Vorjahr -103 Prozent). Durch den negativen Selbstfinanzierungsgrad reduziert sich das Nettovermögen des Kantons von 40,5 auf 10,4 Millionen Franken und beträgt noch 273 Franken je Einwohner.

Das ordentliche Ergebnis des Berichtsjahrs ist zwar besser als budgetiert, das strukturelle Defizit besteht allerdings nach wie vor und der Kanton weist eine negative Selbstfinanzierung aus. Um den Finanzhaushalt nachhaltig zu stabilisieren, sieht der Regierungsrat im Rahmen der Finanzvorlage 2020 eine Reihe von Massnahmen vor. Dazu zählen insbesondere eine Begrenzung der Ausgaben bei der individuellen Prämienverbilligung, eine Erhöhung der Steuern und die Beteiligung der Einwohnergemeinden am NFA.

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