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Gesundheitsversorgung im Akutbereich: Vernehmlassung zu strategischen Szenarien

9. Januar 2019
Um die Gesundheitsversorgung im Kanton Obwalden bedarfsgerecht, wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam sicherzustellen, erarbeitet der Regierungsrat eine zweiteilige Gesundheitsstrategie. Der aktuelle erste Teil behandelt die Versorgung im Akutbereich. Die zur Vernehmlassung verabschiedeten strategischen Szenarien thematisieren die zukünftige Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton und ausserhalb des Kantons und die damit verbundenen Überlegungen zur Spitalplanung, Finanzierung und zur Investition. Für den Regierungsrat steht das Szenario „Anschluss an ein anderes Spital“ im Sinne einer Versorgungsregion im Vordergrund. Es ist dem Regierungsrat wichtig, dass der Spitalstandort Sarnen dabei aufrechterhalten bleibt.

Die Steuerung des Gesundheitssektors ist ein komplexes Zusammenspiel unterschiedlichster Einflussfaktoren. Dazu zählen die Alterung der Bevölkerung, technische Weiterentwicklungen in der Medizin, die stetig steigenden Krankenkassenprämien oder gesundheitspolitische Bestrebungen auf Bundesebene (z.B. Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betreffend „Ambulant vor Stationär“ oder Mengenausweitungstendenzen). Insbesondere die neue Spitalfinanzierung mit den Fallpauschalen hat markante Auswirkungen gerade auf kleinere Spitäler und erschwert deren Betrieb zunehmend.

Anspruchsvolle Situation für Kantonsspital
Auch im Kanton Obwalden ist ein anhaltender Anstieg der Behandlungskosten festzustellen. Die finanzielle Situation für das Kantonsspital Obwalden wird zunehmend anspruchsvoller. Mit seinem vergleichsweise kleinen Einzugsgebiet und daher tiefen Fallzahlen, aufgrund der wachsenden Qualitätsanforderungen, sowie infolge der allgemein schwierigen Kostenstruktur, hat das Kantonsspital kaum noch Möglichkeiten zur Gewinnbildung.

Versorgungsauftrag im Akutbereich gewährleisten
Für den Kanton Obwalden stellt sich in erster Priorität die Frage, wie er mittel- und langfristig seinen Versorgungsauftrag im Akutbereich erfüllen kann. Zu klärende Aspekte sind die zukünftige Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton und ausserhalb des Kantons und die damit verbundenen Überlegungen zur Spitalplanung, Finanzierung und zur Investition. Das Ziel besteht darin, für die Kantonseinwohnerinnen und -einwohner die Versorgungssicherheit weiterhin aufrechtzuerhalten und die Versorgung bedarfsgerecht, wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam zu gewährleisten. Als zweite Priorität, die in einer späteren Phase gestartet werden soll, wird der Regierungsrat eine Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention erarbeiten lassen.

Expertengruppe hat Auslegeordnung erarbeitet
Der Regierungsrat hat durch eine Expertengruppe eine Auslegeordnung und damit eine Grundlage für eine Versorgungsstrategie im Akutbereich erstellen lassen. Das Kantonsspital spielt in diesen Überlegungen eine zentrale Rolle. Es ist für den Kanton Obwalden von volkswirtschaftlicher wie auch standortpolitischer Bedeutung.

Regierungsrat favorisiert Szenario Versorgungsregion
Insgesamt werden sechs strategische Szenarien für die stationäre Versorgung zur Diskussion gestellt. Im Sinne einer Gesamtschau decken die Szenarien das gesamte Spektrum an Möglichkeiten ab und gewährleisten so eine umfassende Diskussion. Der Regierungsrat richtet seinen Fokus auf das Szenario Anschluss an ein anderes Spital im Sinne einer Versorgungsregion. Aus der Optik der Sicherstellung der Grundversorgung in Obwalden wie auch in finanzieller Hinsicht erscheint dem Regierungsrat dieses Szenario als die sinnvollste Entwicklungsmöglichkeit. Es ist dem Regierungsrat wichtig, dass der Spitalstandort Sarnen dabei aufrechterhalten bleibt.

Weiteres Vorgehen
Mit der nun eröffneten Vernehmlassung möchte der Regierungsrat die Einschätzungen der Verbände, Parteien und weiterer betroffener Akteure zu den einzelnen Szenarien in Erfahrung bringen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 8. April 2019. Anschliessend wird der Regierungsrat die Strategie zur Versorgung im Akutbereich fertigstellen und dem Kantonsrat voraussichtlich bis im Sommer 2019 zur Kenntnisnahme vorlegen.

Link: Vernehmlassungsunterlagen

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19-01_MM_RR_VL_Gesundheitsversorgung_Akutbereich.pdf Download 0 19-01_MM_RR_VL_Gesundheitsversorgung_Akutbereich.pdf
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