Verlängerung Mutterschaftsentschädigung: Stellungnahme des Regierungsrats
Um diese Lücke zu schliessen, schlägt der Bundesrat vor, im Erwerbsersatzgesetz den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung im Falle der Hospitalisierung des Neugeborenen um 56 Entschädigungstage zu verlängern. In seiner Stellungnahme zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern unterstützt der Regierungsrat diesen Vorschlag des Bundesrats. Er erachtet die Beschränkung von 56 Taggeldern als angemessen, weil mit dieser Frist die allermeisten Fälle abgedeckt werden können. Ebenso begrüsst der Regierungsrat die Lösung einer Taggeldversicherung, weil sie insgesamt günstiger ist als eine Verankerung der Lohnfortzahlungspflicht im Obligationenrecht und sie zudem den Vorteil bietet, dass sie auch für selbstständig erwerbende Frauen gilt und nicht ausschliesslich durch den Arbeitgeber getragen werden muss.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats
Zugehörige Objekte
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18-33_MM_RR_Stn_Erwerbsersatz_Mutterschaft.pdf | Download | 0 | 18-33_MM_RR_Stn_Erwerbsersatz_Mutterschaft.pdf |