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Neue Schätzungsanleitung und neue Zuständigkeit beim Vollzug der landwirtschaftlichen Schätzungen

18. April 2018
Der Bundesrat hat mit Wirkung ab 1. April 2018 eine neue Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswerts in Kraft gesetzt. In Abstimmung mit dieser überträgt der Regierungsrat den Vollzug der landwirtschaftlichen Schätzungen dem Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
Der Bundesrat hat auf den 1. April 2018 eine neue Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswerts in Kraft gesetzt, welche die geltende Schätzungsanleitung aus dem Jahr 2004 ablöst. Mit der Anpassung der Schätzungsanleitung wurde den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen der Landwirtschaftsbetriebe der letzten 14 Jahre Rechnung getragen.

Die vorliegende Revision der Schätzungsanleitung umfasst deshalb die Aktualisierung der technischen Normen, den Einbezug von Grundsätzen der Unternehmensbewertung analog zur übrigen Wirtschaft, die Bestimmungen des Wertniveaus und die Vereinfachung der Regelung des landwirtschaftlich bewerteten Wohnraums.

Mit der revidierten Schätzungsanleitung werden der landwirtschaftliche Ertragswert und entsprechend auch die Belastungsgrenze der Betriebe voraussichtlich zwischen 10 und 20 Prozent steigen.

Neu beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass ab 1. Mai 2018 das Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Vollzug der landwirtschaftlichen Schätzungen zuständig ist. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt wird diese Aufgabe von der Steuerverwaltung übernehmen, welche aber weiterhin die nichtlandwirtschaftlichen Schätzungen durchführen wird. Mit der Verlagerung der landwirtschaftlichen Schätzungen zum Amt für Landwirtschaft und Umwelt sollen Synergien genutzt werden, welche sich insbesondere mit dem Vollzug anderer agrarpolitischer Massnahmen, wie beispielsweise jenem des Boden- und Pachtrechts sowie der Strukturverbesserungen auf denselben Grundstücken ergeben. Ansprechperson beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt ist der Leiter der Dienststelle Strukturverbesserungen und Bodenrecht, Lauro Falconi-Bürgi. Er wird anfänglich unterstützt vom jetzigen Stelleninhaber Josef Enz, welcher per Ende September 2018 in Pension gehen wird.

Neue elektronische Erfassungshilfsmittel
Zur Umsetzung der neuen Schätzungsanleitung hat der Schweizerische Bauernverband (Agriexpert) eine neue Software zur elektronischen Erfassung der Schätzungswerte entwickelt. Leider verzögert sich aus technischen Gründen die Auslieferung dieser Software an die Kantone, was zur Folge hat, dass mit den neuen Schätzungen frühestens ab 1. Mai 2018 begonnen werden kann.

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