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Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen: Vorerst Entwicklungen abwarten

2. Oktober 2017
Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen auf den 1. Januar 2018 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Die weitere Entwicklung des Reservefonds und die Entwicklung auf Bundesebene sind weiterzuverfolgen. Bis im Sommer 2018 soll über das weitere Vorgehen der Motionsanliegen entschieden werden.
Der Kantonsrat hat am 26. Januar 2017 zwei gleichlautende Motionen zum Thema „Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen“ angenommen und damit den Regierungsrat beauftragt, via das kantonale Gesetz über die Familienzulagen die Kinderzulage von heute Fr. 200.– auf Fr. 220.– je Kind pro Monat und die Ausbildungszulage von heute Fr. 250.– auf Fr. 270.– je anspruchsberechtigte Person pro Monat zu erhöhen. Diese Erhöhung war zuvor ein Bestandteil des Nachtrags zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, der am 25. September 2016 von der Obwaldner Stimmbevölkerung abgelehnt wurde.

Bereits in seiner Beantwortung der beiden Motionen hat der Regierungsrat festgehalten, dass eine Erhöhung der Familienzulagen frühestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten könne. Dabei sei die Entwicklung der Familienkasse zu beachten. Zwischen 2012 und 2015 sind deren Aufwendungen kontinuierlich gesunken. Der Reservefonds blieb in diesem Zeitraum stabil. Im Jahr 2016 stiegen die Gesamtausgaben markant an und der Reservefonds bildete sich zurück. Für das Jahr 2017 werden zwar wieder tiefere Aufwendungen für die Familienzulagen erwartet, beim Reservefonds ist jedoch von einer erneuten Reduktion auszugehen. Um besser abschätzen zu können, ob die im Jahr 2016 gestiegenen Aufwendungen der Familienausgleichskasse als längerfristiger Trend zu bewerten sind, sollten die Zahlen bis Mitte 2018 mitberücksichtigt werden.

Zudem sollte die politische Entwicklung der Thematik auf Bundesebene verfolgt werden. Dort laufen aktuell Bestrebungen, die Familienzulagen mittels Anpassung des Familienzulagengesetzes des Bundes um monatlich Fr. 30.– zu erhöhen. Das kantonale Vorhaben soll somit allenfalls auch auf die Entwicklungen auf Bundesebene abgestimmt werden.

Aus diesen Gründen ist die frühzeitige Umsetzung der Motionsanliegen auf den 1. Januar 2018 nicht zweckdienlich. Der Regierungsrat wird die weitere Entwicklung des Reservefonds und die Entwicklung auf Bundesebene weiterverfolgen und bis im Sommer 2018 über das weitere Vorgehen der Motionsanliegen entscheiden.

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