Migrationsbehörde künftig für Vollzug von Landesverweisungen zuständig
Der Abteilung Migration obliegt im Kanton Obwalden bereits heute der Vollzug von Wegweisungen und Ausschaffungen im Ausländerbereich. Der Vollzug von Landesverweisungen ist diesen Prozessen sehr ähnlich. Es ist daher zweckmässig, diesen Vollzug ebenfalls der Abteilung Migration zu übertragen. In der Praxis werden es nur einige wenige Fälle pro Jahr sein.
Die Abteilung Migration wird im Vollzug von den Bundesbehörden unterstützt, so beispielsweise bei der Beschaffung von Reisepapieren oder der Organisation von Rückreisen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
17-41_MM_RR_AB_Vollzug_Landesverweisungen.pdf | Download | 0 | 17-41_MM_RR_AB_Vollzug_Landesverweisungen.pdf |