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Migrationsbehörde künftig für Vollzug von Landesverweisungen zuständig

5. Juli 2017
Die vom Regierungsrat auf den 1. Juli 2017 erlassenen Ausführungsbestimmungen schliessen eine Lücke im kantonalen Recht. Der Bund leistet der Abteilung Migration des Kantons Obwalden Amtshilfe und unterstützt sie beim Vollzug.
Seit dem 1. Oktober 2016 sind im Schweizerischen Strafgesetzbuch neue Bestimmungen zur Landesverweisung in Kraft. Per 1. März 2017 wurden die notwendigen Anpassungen der bundesrechtlichen Verordnungen vollzogen. Nicht geregelt wurde dagegen, welche kantonale Behörde für den Vollzug der Landesverweisung zuständig sein soll.

Der Abteilung Migration obliegt im Kanton Obwalden bereits heute der Vollzug von Wegweisungen und Ausschaffungen im Ausländerbereich. Der Vollzug von Landesverweisungen ist diesen Prozessen sehr ähnlich. Es ist daher zweckmässig, diesen Vollzug ebenfalls der Abteilung Migration zu übertragen. In der Praxis werden es nur einige wenige Fälle pro Jahr sein.
Die Abteilung Migration wird im Vollzug von den Bundesbehörden unterstützt, so beispielsweise bei der Beschaffung von Reisepapieren oder der Organisation von Rückreisen.

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