Regierungsrat verabschiedet Nachtrag für Zusatzfinanzierung von Naturgefahrenabwehrprojekten an Kantonsrat
Mit der Einführung eines Beitrags der Versicherungsgesellschaften an die Naturgefahrenabwehr sollen die zunehmenden Finanzierungsschwierigkeiten verringert werden. Ursprung des nun vorliegenden Gesetzesnachtrags war ein im März 2014 eingereichter parlamentarischer Vorstoss der SVP Obwalden.
Auswertung externe Vernehmlassung
Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich verschiedene politische Parteien und Verbände zur Vorlage geäussert. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat keinen Bedarf nach wesentlichen Änderungen an der Vorlage ergeben.
Gesamthöhe Versicherungssumme bestimmt Beitrag
Der Nachtrag zum Wasserbaugesetz sieht vor, dass die privaten Versicherungsgesellschaften einen jährlichen Beitrag nach Massgabe ihrer Versicherungssumme an den Kanton leisten. Die Versicherungssumme ergibt sich aus der Gesamthöhe der im Kanton Obwalden abgeschlossenen Versicherungen gegen Feuer- und Elementarschäden. Pro 1 000 Franken Versicherungssumme sollen 7,5 Rappen in die kantonale Naturgefahrenabwehr fliessen. Dieser Beitrag der Versicherungen soll gesetzlich verankert werden.
Mehreinnahmen von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr
Mit dem Nachtrag zum Wasserbaugesetz zur Schaffung einer Zusatzfinanzierung für die Naturgefahrenabwehr kann ab dem Jahr 2019 mit rund 1,3 Millionen Franken jährlichen Einnahmen gerechnet werden. Diese sind zweckgebunden und stehen ausschliesslich für Naturgefahrenabwehrprojekte zur Verfügung.
Der Kantonsrat wird die Gesetzesgrundlage am 7. September 2017 beraten.
Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat
Zugehörige Objekte
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17-39_MM_RR_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.pdf | Download | 0 | 17-39_MM_RR_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.pdf |