Kopfzeile

Inhalt

Verteilung des „Alkoholzehntels“: Unterstützung im Bereich Suchtmittelvorbeugung und -bekämpfung

11. Januar 2017
Der Regierungsrat hat den Kantonsanteil aus dem Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung des Jahres 2015 verteilt. Die Mittel von insgesamt knapp 123 000 Franken müssen zweckgebunden eingesetzt werden.
Gemäss dem Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) werden jährlich zehn Prozent des Reinertrags der Eidgenössischen Alkoholverwaltung an die Kantone ausbezahlt. Der sogenannte „Alkoholzehntel“ ist zweckgebunden für die Suchtmittelvorbeugung und -bekämpfung einzusetzen. Aufgrund von Gesuchen haben folgende Organisationen Beiträge aus dem „Alkoholzehntel“ in der Höhe von 1000 bis 10 000 Franken erhalten: Freizeitzentrum Obwalden; SUCHT Schweiz, Lausanne; Verein kirchliche Gassenarbeit, Luzern; Koordinationsstelle Selbsthilfegruppen, Luzern; Verein zum Schutz misshandelter Frauen, Luzern; Interessengemeinschaft Obst Obwalden, Lungern.

Im Weiteren wurden wie in den vergangenen Jahren die Suchtberatung Obwalden, die Pausenapfelaktion sowie der Jugendschutz-Bändeli-Einkauf der Gesundheitsförderung Obwalden berücksichtigt.

Zugehörige Objekte

Name
17-05_MM_RR_Alkoholzehntel_2016.pdf Download 0 17-05_MM_RR_Alkoholzehntel_2016.pdf
Auf Social Media teilen