Gemäss dem Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) werden jährlich zehn Prozent des Reinertrags der Eidgenössischen Alkoholverwaltung an die Kantone ausbezahlt. Der sogenannte „Alkoholzehntel“ ist zweckgebunden für die Suchtmittelvorbeugung und -bekämpfung einzusetzen. Aufgrund von Gesuchen haben folgende Organisationen Beiträge aus dem „Alkoholzehntel“ in der Höhe von 1000 bis 10 000 Franken erhalten: Freizeitzentrum Obwalden; SUCHT Schweiz, Lausanne; Verein kirchliche Gassenarbeit, Luzern; Koordinationsstelle Selbsthilfegruppen, Luzern; Verein zum Schutz misshandelter Frauen, Luzern; Interessengemeinschaft Obst Obwalden, Lungern.
Im Weiteren wurden wie in den vergangenen Jahren die Suchtberatung Obwalden, die Pausenapfelaktion sowie der Jugendschutz-Bändeli-Einkauf der Gesundheitsförderung Obwalden berücksichtigt.