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Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes wird unterstützt

12. Dezember 2016
Der innerkantonale Finanzausgleich soll künftig durch die Elemente Ressourcenausgleich, Lastenausgleich Bildung sowie Strukturausgleich Bevölkerung gesteuert werden. Der Regierungsrat hat das totalrevidierte Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. In der Vernehmlassung haben die Einwohnergemeinden und Parteien die Vorlage grossmehrheitlich unterstützt.
Im Juli 2016 hat der Regierungsrat die Vernehmlassung für die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes gestartet. Die Auswertung der Vernehmlassungen zeigt, dass die Totalrevision in allen Punkten grossmehrheitlich unterstützt wird. Der Regierungsrat hält deshalb an seinem ursprünglichen Vorschlag fest, den innerkantonalen Finanzausgleich künftig aus den Bereichen Ressourcenausgleich, Lastenausgleich Bildung und Strukturausgleich Wohnbevölkerung zusammen zu setzen. Er tut dies insbesondere im Wissen, dass die Totalrevision in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Einwohnergemeinden erfolgte. Der Regierungsrat spricht der Projektgruppe unter Leitung des Finanzdepartements und bestehend aus Vertretern aller sieben Gemeinden seinen Dank aus. Für deren Arbeit spricht, dass sowohl die Einwohnergemeinden als auch die Parteien den erarbeiteten Konsens klar mittragen und damit eine politisch vertretbare und zweckmässige Lösung dem Parlament unterbreitet werden kann.

Der Regierungsrat plädiert denn auch im Sinne mehrerer Vernehmlassungsteilnehmenden dafür, dass die vorliegende Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes als Gesamtpaket verabschiedet wird. Ein Herauslösen einzelner Revisionspunkte würde die einvernehmlich ausgearbeitete Lösung mit den Einwohnergemeinden gefährden.

Der Kantonsrat wird an seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 über die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes beraten. Das Gesetz soll nach Ablauf der Referendumsfrist (fakultatives Referendum) in Kraft treten. Der revidierte Finanzausgleich soll somit erstmals im Rechnungsjahr 2017 zur Anwendung gelangen. Die Ausgleichsbeträge werden anfangs 2018 für das Rechnungsjahr 2017 berechnet.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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16-87_MM_RR_Finanzausgleichsgesetz.pdf Download 0 16-87_MM_RR_Finanzausgleichsgesetz.pdf
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